HEUSER RECHT UND STEUERN sind Rechtsanwälte und Steuerberater, die sich auf die Gestaltung und die Abwicklung des internationalen Mitarbeitertransfers spezialisiert haben. Die Expertise erstreckt sich auf 150 Länder.
Die Kompetenz der Kanzlei auf diesem Gebiet resultiert aus den unterschiedlichsten Erfahrungsbereichen der Rechtsanwälte in Wirtschaft und Verwaltung.
Achim Heuser ist durch verschiedene Publikationen zu diesem Thema in Erscheinung getreten, wie zum Beispiel: "Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer". Weiter erschienen Titel wie Die "Entsendung deutscher Mitarbeiter ins Ausland", "Die Professionelle Gestaltung von Entsendungsverträgen", "Expats in China" usw.
Seit 1993 referiert Achim Heuser zu diesem Thema auf Kongressen, Tagungen und Seminaren.
Die Kanzlei berät deutsche Unternehmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, ebenso wie ausländische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter nach Deutschland entsenden.
Eine besondere Beratungsgruppe sind die sogenannten Third Country Nationals.
Durch Partnerschaften mit anderen Experten außerhalb des Personal- und Rechtsbereiches werden one stop solutions individuell für Klienten entwickelt.
Die Collegen sind mehrsprachig und kompetent.
Der Kommunikationsprozess zwischen Firma und Klient wird verlässlich, effizient und unter Berücksichtigung der Zeitbelegungsmethode gestaltet. Der Einsatz von modernsten Technologien sichert einen persönlichen und individuellen Austausch.
Der hohe Anspruch an die eigene Leistung spiegelt sich in einem kontinuierlichen Maßnahmencontrolling wider. Unsere Klienten werden spürbar entlastet.
Die Gestaltung von Entsendungen, Delegationen und Lokalisierungen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Herausforderung liegt in der Komplexität der Regelungsmaterie begründet. Die rechtlichen Besonderheiten bedürfen einer sorgfältigen Lösung, die auf den Einzelfall abgestimmt ist. Neben dem Vertrag bestehen weitere Aufklärungspflichten. Rechtssicherheit entsteht nur durch einen professionellen Berater.
Die unterschiedlichen Formen und Gestaltungsvarianten eines globalen Beschäftigungsverhältnisses müssen widerspruchsfrei geregelt werden.
Der Vertrag sollte die versicherungsrechtlichen und steuerlichen Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigen.
Die Abwicklung und Verwaltung von internationalen Dienstverträgen erfordert zahlreiche Einzelmaßnahmen und eine besondere Expertise.
Oft müssen landesspezifische Gesetzesvorgaben beachtet und umgesetzt werden, um Haftungsgrundlagen zu vermeiden.
Ein besonderes Haftungsrisiko entsteht bei Beschäftigungen von Mitarbeitern im Ausland. Der deutsche Sozialversicherungsstatus ändert sich bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten in einem oder mehreren Ländern. Die Besonderheiten von bilateralen Sozialversicherungsabkommen wirken sich ebenso aus wie ein fremdes Sozialversicherungssystem mit eigenen Anforderungen.
In der Regel wollen die Expatriates einen Sozialversicherungsschutz, wie sie ihn auch in Deutschland hätten. Sonst würden sie sich sozialversicherungsmäßig im Ausland schlechter stehen.
Die Sozialversicherung begründet ein weites Haftungsfeld, wenn Lücken übersehen wurden oder Konflikte auftreten.
In vielen Fällen reichen die Leistungen der Sozialversicherungsträger im Ausland nicht aus. Dann sollte der Schutz durch ergänzende oder substituierende Lösungen vervollständigt werden.
Der Arbeitsaufenthalt im Ausland bringt zahlreiche neue Risiken mit sich, die bisher gar nicht existierten. Der bestehende Versicherungsschutz sollte aktualisiert werden.
Schäden, die im Ausland eintreten, können teuer werden. Die Rechtsverfolgung wird durch die weite Distanz erschwert.
Durch die Tätigkeit in einem anderen Land geht je nach Aufenthaltsdauer und Ansässigkeitsregelung das Besteuerungsrecht auf den Ort der Beschäftigung über. Dann gelten die Besonderheiten eines typischerweise fremden nationalen Einkommensteuerrechtes, die die Höhe des verfügbaren Nettoeinkommens verändern können. Eine Nettogehaltsermittlung ist notwendig.
Infolge komplexer gewordener Regelungsmechanismen auch auf der internationalen Ebene ist die Anfertigung von Steuererklärungen sowohl im Heimatland als auch im Ausland erforderlich. Dafür benötigen Sie fachkundige und lokale Unterstützung, die bereit gestellt werden kann.
Bei der Rückkehr nach Deutschland wird heute in vielen Fällen der Nachweis der ordnungsgemäßen Versteuerung der Einkünfte im Ausland verlangt.
Eine individuelle Steuerstrategie kann deshalb sehr sinnvoll sein. Zumal fremde Steuersysteme auch Privilegien vorsehen können.
In dem Bereich des Mitarbeitertransfers gelten Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. In vielen Fällen führt die mangelnde Kenntnis dazu, dass überraschend Ansprüche geltend gemacht werden oder Personalmaßnahmen nicht umgesetzt werden können.
Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte, die teilweise erzwingbar sind. Nicht selten wird die Einigungsstelle angerufen.
Meistenteils werden personelle Einzelmaßnahmen oder aber auch die Grundsätze der Vergütung zum Stein des Anstoßes.
Die hohen Anforderungen an die Gestaltung, die Abwicklung und die Betreuung des internationalen Mitarbeitereinsatzes führen nicht selten zu der Suche nach einem kompetenten und professionellen Dienstleister, der diese Aufgaben verantwortungsbewusst übernimmt. Dann ist ein erfahrener Outsourcing Partner erforderlich.
HEUSER & COLLEGEN übernehmen das komplette Betreuungsprogramm für Auslandsmitarbeiter im Wege des Outsourcing. Das Ziel besteht darin, die Personalabteilung oder die Geschäftsleitung zu entlasten und die Expatriates maßnahmenorientiert zu unterstützen.
Es bietet sich nicht in jedem Unternehmen an, dieses spezielle Know-how gesondert aufzubauen und vorzuhalten. Unter Umständen ist es sinnvoller und kostengünstiger, externe Dienstleister in den Prozess mit einzubeziehen.
In anderen Fällen werden hauseigene Mitarbeiter für diese Leistungen aufgebaut. Sie erbringen dann für weitere Unternehmen eines Konzerns eine Dienstleistung, die vergütet wird. In diesem Fall sind Shared Services, eventuell aber auch Profit Center, interessant.
Praktische Lösungsansätze, rechtliche Vorteile, Steuermodelle oder Entwicklungsstrategien führen oft zu der Überlegung, international tätige Mitarbeiter in Servicegesellschaften auszugliedern, die in einem anderen Land ansässig ist.
Es gibt branchen- und mitarbeiterspezifische Modelle.
Andere Rechtsstatuten eröffnen Gestaltungspotentiale, die unter dem deutschen Recht nicht möglich wären.
Die betriebliche Altersversorgung ist für viele ein wichtiger Baustein der privaten Vorsorge geworden. Sie basiert auf deutschen Rechtsvorschriften und in einigen Fällen auch auf der Anwendbarkeit des deutschen Steuerrechts.
Eine Auslandsbeschäftigung kann zu einer Unterbrechung des Vorsorgeaufbaus führen. Sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen benötigen in diesen Fällen Lösungen, um einen Ausgleich zu schaffen. Sonst entsteht hier eine Versorgungslücke und damit ein Haftungsrisiko.
Die meisten Unternehmen haben heute eine Richtlinie für den internationalen Mitarbeitereinsatz. Das entspricht dem gehobenen Anspruch der Internationalisierung. Die Motivation zur Erstellung einer Richtlinie kann jedoch sehr unterschiedlich sein. In vielen Fällen gibt es auch ein Motivationsbündel.
Die Sicherstellung der Gleichbehandlung von Mitarbeitern in einem Unternehmen ist ein wichtiges rechtliches Argument.
Bei einer richtigen Verteilung von Regelungen auf den Vertrag und auf die Richtlinie kann eine Verwaltungserleichterung erzielt werden.
Der Informationswert einer Richtlinie für die Mitarbeiter ist nicht zu unterschätzen. Der Mitarbeitertransfer ist ein komplexer Vorgang.
Darüber hinaus kann sie den Status verdeutlichen, den das Unternehmen einem internationalen Einsatz bemisst.
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