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Unternehmen stehen aufgrund der Pandemie vor großen Herausforderungen. Die Bundesregierung hat Hilfe versprochen und auch schon einiges umgesetzt.

Auch wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.

Zur Zeit erreichen uns besonders viele Anfragen zum Thema Kurzarbeitergeld. Daher haben wir einige Informationen für Sie zusammengestellt.

  • Information - Kurzarbeitergeld
    • Kurzarbeitergeld (KuG) muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt  werden. Vorab muss eine Anzeige des Arbeitsausfalls erfolgen. Auch dafür ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Auf www.arbeitsagentur.de gibt es dazu ein Onlineformular.

    • Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie wurden die Mindestvorraussetzungen für KuG gesenkt. Folgende Vorraussetzungen müssen erfüllt sein:
        • Es ist mindestens ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer im Betrieb angestellt
        • Es liegt ein unvermeidlicher Arbeitsausfall vor - d.h. der Ausfall begründet sich nicht in branchen- oder betriebsüblichen Abläufen (z.B. Saison)
        • Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor d.h. bei mindestens 10% der Beschätigten gibt es einen Arbeitsausfall von mindestens jeweils 10% (Auszubildende, Praktikanten, Bezieher von Krankengeld und geringfügig Beschäftigte zählen nicht dazu)

    • Die Höhe des KuG richtet sich nach dem rechnerischen Netto-Entgelt und beträgt 60%. Lebt im Haushalt des Arbeitnehmers mindestens ein Kind erhöht sich dieser Satz auf 67%.

    • Der Arbeitgeber ist weiterhin verplichtet Versicherungs- und Sozialbeiträge abzuführen. Diese berechnen sich in zwei Teilen:
        • Für das tatsächliche Bruttoentgelt werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile abgeführt.
        • Für die Differenz zwischen Soll-Brutto-Gehalt und dem tatsächlichen Entgelt muss der Arbeitgeber die Beiträge allein tragen.

    • Auch für arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer gibt es Kurzarbeitergeld wenn sie auch generell einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hätten.

    Weitere Informationen erhalten Sie:

        • bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur,
        • unter www.arbeitsagentur.de
        •  Montags bis Freitags von 8-18Uhr beim Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 455 5520 (gebührenfrei)

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