Steuern
VR China: Quellensteuer auf reinvestierte Gewinne ausgesetzt
Das chinesische Finanzministerium (MoF) hat am
21. Dezember 2017 in einem Runderlass (Cai Shui
2017 No. 88) verfügt, dass die Quellensteuer auf
Dividenden und Profite ausländischer Investoren
ausgesetzt wird, wenn diese wieder im Land
investiert werden. Diese Regelung gilt rückwirkend
ab dem 1. Januar 2017.
Voraussetzung für die Steueraussetzung
Die Quellensteuer entfällt, wenn die nachstehenden
Bedingungen erfüllt sind:
• es muss sich um eine Direktinvestition
handeln; dies beinhaltet Kapitalerhöhungen,
Unternehmensneugründungen und die
Übernahme von Anteilen eines chinesischen
Unternehmens;
• der Gewinn muss an den Investor ausgeschüttet und
als Dividende und Gewinn aus einer ausländischen
Kapitalinvestition anerkannt sein;
• die Investition muss unmittelbar zwischen den
beiden beteiligten Gesellschaften erfolgen, so direkt
zwischen deren Bankverbindungen, im Falle einer
Investition aus Kapitalgütern oder Sicherheiten direkt
von dem Investor in das investierte Unternehmen;
• die Reinvestition muss den Vorgaben des
011 • www.heuser.de
Investitionslenkungskatalogs entsprechend
eine geförderte Kategorie sein oder dem
Industriekatalog für ausländische Investitionen
in den mittleren und westlichen Regionen
entsprechen.
Umsetzung
Im Ergebnis kann das gewinnausschüttende, in
China ansässige Unternehmen nach Erhalt der
erforderlichen Dokumente durch den Investor die
Abführung der Quellensteuer aussetzen. Dazu muss
es bei der Steuerbehörde die Aussetzung beantragen.
Ausländische Investoren, die zu der Aussetzung
berechtigt sind, können den Antrag innerhalb von
drei Jahren ab Steuerpflichtigkeit stellen.
Bei der Übernahme von Unternehmensanteilen
hat der ausländische Investor weiterhin die
Quellensteuer innerhalb von sieben Tagen im Fall
einer Entnahme der Investition zu zahlen. Dazu
werden die Übertragung und der Rückkauf von
Gesellschaftsanteilen sowie Geschäftsauflösung
gezählt. In diesem Fall wird die Aussetzung der
Steuerpflicht als Steuerverschiebung gewertet.
(Robert Herzner, VR China - Quellensteuer auf reinvestierte Gewinne
ausgesetzt; GTAI, 03.01.2018)