Legal Management
Beitritt der Costa Rica, des Kameruns und Staates Palästina zum
UN-Kaufrechtsübereinkommen
Im Jahr 2018 tritt das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über den internationalen Warenkauf
(United Nations Convention on Contracts for the
International Sale of Goods; CISG-Übereinkommen)
vom 11. April 1980 für zwei Länder in Kraft. Am
1. August 2018 für Costa Rica, am 1. November
2018 für Kamerun. Damit ist Costa Rica der
87. CISG-Vertragsstaat und Kamerun der 88. CISGVertragsstaat.
Am 01. Januar 2019 tritt das CISGÜbereinkommen
für den Staat Palästina in Kraft.
Das CISG-Übereinkommen (auch UN-Kaufrecht
genannt) stellt eine einheitliche Rechtsgrundlage
für Kaufverträge im internationalen Warenverkehr
zur Verfügung. Schwerpunktmäßig regelt das
UN-Kaufrecht das Zustandekommen grenzüberschreitender
Warenkaufverträge und die Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien. Das UN-Kaufrecht
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findet dabei automatisch Anwendung, soweit der
Anwendungsbereich eröffnet ist. Die Parteien
können allerdings seine Anwendung ausdrücklich
ausschließen. Wann ein solcher Ausschluss sinnvoll
ist, hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab.
(Aleksandra Pieczynska)
Quellen:
• Corinna Päffgen, Costa Rica - Beitritt zum UN-Kaufrechtsübereinkommen
(CISG) mit Wirkung zum 1. August 2018; GTAI, 07.11.2017
• Helge Freyer, Kamerun – UN- Kaufrechtsübereinkommen tritt 2018 für
Kamerun in Kraft; GTAI, 04.01.2018
• Status – United Nations CISG (Vienna, 1980); http://www.uncitral.org/
uncitral/en/uncitral_texts/sale_goods/1980CISG_status.html