International Employment
Brasilien: Neues Einwanderungsgesetz
Seit dem 21. November 2017 gilt in Brasilien ein
neues Einwanderungsgesetz (Lei de Migração
– Gesetz Nr. 13.445/17). Das am 24. Mai 2017
vom brasilianischen Parlament erlassene Gesetz
regelt künftig Aspekte der Immigration, sowie
die Ein- und Ausreise. Immigranten werden
künftig brasilianischen Staatsangehörigkeiten
gleichgestellt und erhalten die gleichen Rechte.
Neuerungen wird es vor allem im Bereich der
Visaverfahren geben. Neu eingeführt wird ein
Besuchervisum, welches künftig das Touristen- und
Geschäftsvisum ersetzen wird. Vergeben wird das
Besuchervisum für Kurzbesuche an Ausländer, die
keinen Wohnsitz in Brasilien haben und keiner
bezahlten Tätigkeit in Brasilien nachgehen. Für
welchen Zeitraum das Visum gelten soll, ist
Österreich: Neues polizeiliches Führungszeugnis für Aufenthaltserlaubnis
in Wien
Im Jahr 2018 müssen Antragsteller für eine
Aufenthaltserlaubnis in Wien das polizeiliche
Führungszeugnis aus jedem Land vorlegen, in dem
sie sich mehr als sechs Monate aufhielten. Bisher hat
nur Wien diese neue Richtlinie übernommen. Alle
polizeilichen Führungszeugnisse müssen weniger
als sechs Monate vor dem Datum der Antragstellung
ausgestellt worden sein und müssen je nach Land,
in dem sie ausgestellt wurden, legalisiert oder mit
einer Apostille versehen werden. Alle anderen
Regionen außer Wien benötigen derzeit polizeiliche
Führungszeugnisse, die nur die letzten zwei Jahre
abdecken.
(Quelle: Austria: New Police Clearance Requirement for Residence
Permits in Vienna, Pro-Link Global, 15.01.2018)
Deutschland: Neue Gebühren für Aufenthaltstitel und Visa
Seit September 2017 gelten in Deutschland
neue Gebühren für pass- und ausweisrechtliche
Maßnahmen. Beispielsweise stieg die Gebühr für
ein nationales Visum von 60 Euro auf 75 Euro. Die
Höchstsätze für eine Niederlassungserlaubnis und
Erlaubnis auf Daueraufenthalt sanken hingegen
von 260 Euro auf 200 Euro. Das Gesetz sieht
jedoch zahlreiche Gebührenermäßigungs- und
-befreiungstatbestände vor.
(Aleksandra Pieczynska)
Quelle: Auswärtiges Amt, Merkblatt Visumgebühren,
Stand 26.07.2017
05 • www.heuser.de
allerdings noch nicht näher geregelt. Ebenfalls neu
eingeführt wird ein Visum für Ferienaufenthalte
für Jugendliche ab 16 Jahren und ein Visum für
medizinische Behandlungen.
Ausführungsbestimmungen zur Konkretisierung
des Gesetzes wurden bislang nicht erlassen,
werden aber zeitnah erwartet. Das bislang
einschlägige Gesetz für Aspekte der Einwanderung,
Ein- und Ausreise sowie die Erteilung von
Arbeitserlaubnissen – das Ausländergesetz (Lei do
Estatuto do Estrangeiro, Nr. 6.815/80) wird mit in
Krafttreten des Migrationsgesetzes abgeschafft.
(Corrinna Päffgen; Brasilien - Neues Einwanderungsgesetz tritt in
Kraft/Besuchervisum wird neu eingeführt; GTAI, 20.11.2017)