Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die zweite Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2019.
In unserem Bereich International Employment finden Sie
Informationen über die aktuellen Fragen, die den internationalen
Arbeitsmarkt betreffen. In dieser Ausgabe berichten
wir unter anderem über neue Anforderungen an zwei Arbeitserlaubnisarten
in Philippinen und über die Verordnung der
Europäischen Union zur Erleichterung des Verkehrs von
öffentlichen Urkunden.
In dem Teil Legal Management informieren wir Sie unter
anderem über die Einführung eines neuen Registers der
wirtschaftlichen Eigentümer in Luxemburg und über neue
Vorschriften für ausländische Investoren in Ungarn.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
Unter anderem informieren wir Sie über aktuelle Urteile
des Europäischen Gerichtshofs zu den Nachweisanforderungen
für den Vorsteuerabzug und zur Umsatzsteuerentstehung bei
Sollbesteuerung. Dazu setzen wir Sie über die Termine in
Kenntnis, die Sie im Mai 2019 beachten sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl dieses
Magazins Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Expat-Städte-Ranking
Sie sind Arbeitgeber und möchten Ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden? In der Befragung „Expat City-
Ranking“ des Netzwerks InterNations haben mehr als 12.000 Expatriates aus 55 Nationen ihre Meinung
zur Lebensqualität von Metropolen abgegeben. Als einzige deutsche Stadt unter den Top Ten der weltweit 72
beliebtesten Destinationen rangiert Aachen mit Platz 7. Weitere deutsche Städte sind Düsseldorf (Platz 24),
Köln (Platz 33), München (Platz 51), Frankfurt (Platz 53), Hamburg (Platz 55), Berlin (Platz 58) und
Stuttgart (Platz 65). Der Top Ten sieht wie folgt aus (vom Platz 1 bis 10): Taipei, Singapur, Manama
(Bahrain), Ho Chi Minh City (Vietnam), Bangkok, Kuala Lumpur (Malaysia), Aachen, Prag, Madrid, Muscat.
Die letzten Plätze haben Rom, Dschidda (Saudi-Arabien) und Riad (Saudi-Arabien) belegt.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!
1 EuGH, Urt. v. 04.10.2018, C - 12/17, LEXinform 5216042.