International Employment - Nachrichtenspiegel
Slowakei: Neue Meldepflichten gegenüber dem Arbeitsamt bei vakanten Stellen
Seit 2019 müssen Arbeitgeber ihre vakanten
Stellen nebst Stellenmerkmalen beim zuständigen
Arbeitsamt melden. Die Zuständigkeit richtet sich
nach dem Bezirk, wo die freie Stelle zu besetzen
ist. Die Meldepflicht ist in § 62 des Gesetzes
Nr. 5/2004 über die Beschäftigungsdienste
verankert. Kommt der Arbeitgeber der Meldepflicht
nicht nach, kann ein Bußgeld in Höhe von
300,00 Euro verhängt werden. Die Stellenanzeigen
können kostenlos beim slowakischen Zentrum für
Arbeit, Soziales und Familie geschaltet werden.
(Marcelina Novak; Slowakei - Arbeitgeber aufgepasst: Neue
Meldepflichten gegenüber dem Arbeitsamt bei vakanten Stellen; GTAI
16.04.2019)
RUSSLAND: Beantragung der Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte
Spezialisten in Moskau eingestellt
Mit Wirkung vom 5. April 2019 stellte der
Leiter der Migrationsabteilung in Moskau
die Annahme oder Erneuerung von Anträgen
auf Arbeitserlaubnis und Visumeinladung für
hochqualifizierte Fachkräfte (HQS) und ihre
Angehörigen ein.
Die Änderung betrifft Unternehmen, die das
Recht haben, sich an das Head Migration Office zu
wenden, insbesondere Mitglieder der Association
of European Business, der amerikanischen
Handelskammer in Russland sowie der russischdeutschen
und der französisch-russischen Handelskammer.
Betroffene Arbeitgeber müssen diese Anträge
jetzt bei regionalen Migrationsbüros einreichen,
Singapur: Änderungen im singapurischen Arbeitsrecht in Kraft getreten
05 • www.heuser.de
was möglicherweise zusätzliche Schritte erfordert
und mehr Zeit in Anspruch nimmt. Für die
Stadt Moskau befindet sich das Migrationsbüro
in Sakharovo, 60 km vom Moskauer Zentrum
entfernt. Für die Region Moskau befindet sich das
Migrationsbüro im Greenwood Business Center
in der Nähe von Khimki.
Das Leiteramt für Migration wird weiterhin Korrekturanträge
für Arbeitserlaubnisse und vierteljährliche
Gehaltsmeldungen für hochqualifizierte Fachkräfte
annehmen.
(Newland Chase; Immigration News; RUSSIA: Head Migration Office
Stops Issuing Highly Qualified Specialist Work Permits; veröffentlicht am
05.04.2019)
Der Anwendungsbereich eines der wichtigsten
Arbeitsgesetze Singapurs, des Employment Act, wurde
mit Wirkung zum 1. April 2019 auf alle Arbeitnehmer
erweitert, auch Manager und Angestellte in leitenden
Positionen werden nun unabhängig von deren Gehalt
erfasst. Vom Anwendungsbereich ausgenommen
bleiben allerdings insbesondere Seeleute sowie
Hausangestellte. Der Employment Act findet grundsätzlich
Anwendung auf lokale und ausländische
Arbeitnehmer und regelt arbeitsvertragliche Beziehungen.
Außerdem können sich Arbeitnehmer nun an die
Arbeitsgerichte (Employment Claims Tribunals (ECT))
wenden, um Ansprüche wegen ungerechtfertigter
Kündigung geltend zu machen. Bisher war für solche
Kündigungsschutzklagen das Arbeitsministerium
zuständig.
(Julia Merle, Singapur - Änderungen im singapurischen Arbeitsrecht in
Kraft getreten; GTAI 11.04.2019)