Steuern
Volksrepublik China: Durch Einkommensteueränderung entfallen Privilegien
für Ausländer
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 soll das
Einkommensteuergesetz für natürliche Personen
(Individual Income Tax, IIT) geändert werden. Dazu
hat der ständige Ausschuss des Volkskongresses
einen Entwurf veröffentlicht, der bis zum 28. Juli
2018 kommentiert werden konnte. Die Neuerungen
betreffen insbesondere in China arbeitende
Ausländer und sollen die Steuerhoheit Chinas
stärken.
Bisher bestand die Steuerpflicht bei Aufenthalt von
einem vollen Jahr in China. Als volles Jahr gilt ein
Aufenthalt in China, wenn sich der steuerpflichtige
Ausländer nicht mehr als 30 Tage am Stück oder
über 90 Tage insgesamt in einem Steuerjahr
außerhalb von China aufhält. Des Weiteren ist nach
der bisher geltenden Norm ein Steuerausländer
bis zu einer Aufenthaltsdauer von fünf Jahren von
Steuern auf ausländische Einkommen befreit.
Die Steuerpflicht in China soll zukünftig nicht mehr
ausgehend von einem vollen Jahr, sondern durch
einen Aufenthalt von über 183 Tagen begründet
werden. Dies ist unabhängig davon, ob die Person
einen Wohnsitz in China hat oder nicht. Damit
wird diese 30+ und 90+ Tage-Regelung nicht
mehr anwendbar sein. Danach kann ab 2019
ein Ausländer bei einem in China durch nicht
selbständige Tätigkeit erzielten Einkommen bereits
ab einem Aufenthalt von 183 Tagen nach dem
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Welteinkommensprinzip steuerpflichtig sein. Wird
der Entwurf umgesetzt, wird die IIT damit auf
alle innerhalb und außerhalb von China erzielten
Einkünfte erhoben.
Durch die weitergehende Angleichung von
Ausländern und Inländern besteht die Ungewissheit,
ob Ausländer weiterhin Steuererleichterungen
auf Auslagen erhalten. Der Entwurf sieht keine
Regelung zu steuerfreien Vergünstigungen
wie Wohnungsmiete, Kindererziehungskosten
oder Heimatflügen vor. Dann besteht die
Wahrscheinlichkeit einer höheren Besteuerung in
China. Auch verfügen ausländische Beschäftige
gegenüber Inländern nicht mehr über einen
erhöhten Steuerfreibetrag, dieser soll ab 2019 pro
Jahr 60.000 Renminbi (RMB), ca. 7.565 Euro, für
alle Steuerpflichtigen betragen.
Grundsätzlich werden durch die Reform
Einkommensteuern konsolidiert und in nun sieben
Kategorien zusammengefasst, neu mit aufgenommen
werden Betriebseinkommen. Die insgesamt siebte
Neuregelung des Einkommensteuergesetzes soll
Steuervermeidungsmöglichkeiten verhindern und
den chinesischen Steuerbehörden eine verbesserte
Basis für Steuerermittlungen geben.
Mit der Änderung des IIT werden ferner die Sätze
der progressiven Steuerbelastung neu festgesetzt.
(Robert Herzner, VR China - Durch Einkommensteueränderung entfallen Privilegien für Ausländer; GTAI, 29.08.2018)