International Employment
Stand der Brexit-Verhandlungen und Folgen für den Global Mobility Sektor
Ein Referendum vom 23. Juni 2016 stellte fest:
Die britische Bevölkerung fordert mehrheitlich
(17,4 Mio./ 51,9 % der Wähler) einen Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Seitdem stricken beide Parteien mit heißer Nadel
an den Änderungen von etwa 21.000 Regelungen,
die von dem sog. Brexit betroffen sind. Diese
beeindruckende Menge ergibt sich aus einer Analyse
des Europäischen Parlaments.
Laut des britischen Parlaments wurde die Verhandlung
in zwei Phasen unterteilt: In Phase eins sollten
Austrittsregelungen im Vordergrund stehen und
erst in Phase zwei dann Übergangsregelungen und
die generelle Regelung der künftigen Beziehungen
zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
Die erste Phase der Verhandlungen hat im Dezember
2017 einen derartigen Fortschritt erreicht, dass sich
die Verhandlungen seit Januar 2018 in Phase zwei
befinden.
Laut Michel Barnier, dem Chefunterhändler
der Europäischen Kommission, herrscht bereits
Einigkeit in Bezug auf 80 % des Abkommens,
welches den weiteren Umgang zwischen der EU und
Großbritannien regeln soll. Es sollen die Rechte von
mehr als 4 Millionen Menschen geschützt werden,
die als EU-Bürger im Vereinigten Königreich oder
als Bürger des Vereinigten Königreichs in der EU
wohnen. Wie genau sich Regelungen diesbezüglich
jedoch ausgestalten sollen, ist noch unklar.
Besonders das Thema Arbeitnehmerfreizügigkeit
kann noch nicht abschließend beurteilt werden,
bevor nicht geklärt ist, ob das Vereinigte Königreich
im Binnenmarkt der EU verbleibt, da diese Bereiche
eng miteinander verknüpft sind. Hierbei zeigt sich
wohl problematisch, dass Großbritannien zwar am
freien Verkehr von Waren, nicht aber von Personen
oder Dienstleistungen festhalten will. Michel Barnier
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zeigt sich verständnisvoll für das Bedürfnis des
Vereinigten Königreichs, die Kontrolle über seine
Gesetze wiederzuerlangen, sagt aber im Gegenzug,
dass man nicht von der EU verlangen könne, die
Kontrollen über ihre Grenzen und Rechtsvorschriften
aufzugeben.
Für den Fall, dass Großbritannien weiterhin auf
schärfere Kontrollen des Verkehrs von Personen
und Dienstleistungen besteht, bedeutet dies einige
Veränderungen für Arbeitnehmer aus der EU im
Vereinigten Königreich und andersherum.
Bis jetzt war es beiden Gruppen möglich, ihren
Lebens- und auch Arbeitsmittelpunkt innerhalb der
EU frei zu wählen ohne auf ein Visum oder eine
Arbeitserlaubnis angewiesen zu sein. Sollte das
Vereinigte Königreich bald als Drittstaat angesehen
werden, könnte im schlimmsten Fall beides nötig
sein, um in Deutschland oder dem Rest der EU zu
arbeiten und andersherum.
Solange die Verhandlungen diesbezüglich nicht
abgeschlossen sind, lassen sich hierüber jedoch
keine klaren Aussagen treffen. Dies ist vor allem auch
dem Umstand zuzuschreiben, dass im Falle eines
„Scheiterns“ der Verhandlungen unterschiedliche
Abkommen oder Regelungen mit bzw. bezüglich
der unterschiedlichen EU-Staaten getroffen werden
könnten. Da das Qualifikationsniveau Deutschlands
aber mit dem in Großbritannien zu vergleichen ist,
ist es wahrscheinlich, dass die meisten deutschen
Arbeitnehmer weiterhin die britischen Visa-
Voraussetzungen erfüllen würden, lediglich der
bürokratische Aufwand würde steigen.
Am 29. März 2019 wird das Vereinigte Königreich
die EU endgültig verlassen. Bis dahin müssen alle
Verhandlungen abgeschlossen sein.
(Christina Albrecht)