Steuern
Afrika: Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und einzelnen Staaten
Afrikas
Es gibt 54 Länder in Afrika, doch nur mit 13 davon
hat Deutschland bislang ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen
(DBA) abgeschlossen.
Zweck eines DBAs zwischen zwei Staaten ist es,
eine doppelte Besteuerung zu vermeiden. Erzielt
eine natürliche oder juristische Person eines Landes
ausländische Einkünfte, so soll sie nicht sowohl im
Wohnsitz-/Sitzstaat (Ansässigkeitsstaat) als auch
im Land der Einkunftserzielung (Quellenstaat) der
Besteuerung unterliegen. Doppelbesteuerungsabkommen
basieren auf dem - im Jahr 2014 aktualisierten
- OECD-Musterabkommen zur Vermeidung von
Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen
(OECD-Model Tax Convention on Income and on
Capital).
Deutschland: Anwendung der Fahrtenbuchmethode nur bei belegmäßigem Nachweis
aller Aufwendungen
Ein Arbeitnehmer eines Konzerns beantragte im
Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für die
private Nutzung und für die Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte mit seinem Dienstwagen
die Anwendung der Fahrtenbuchmethode. Die dem
Fahrzeug zuzuordnenden Aufwendungen konnte er
nicht durch einzelne Belege nachweisen. Die Fahrzeugkosten
des umfangreichen Konzernfuhrparks
wurden nicht den einzelnen Fahrzeugen direkt zugeordnet,
sondern im Wege des Umlageverfahrens
auf alle Fahrzeuge verteilt.
Das Finanzgericht München5 lehnte die Anwendung
der sog. Fahrtenbuchmethode ab, da der lückenlose
Nachweis über die für das Fahrzeug entstandenen
Aufwendungen nicht geführt worden ist. Die
nur in einer Summe mitgeteilten Kosten und teilweise
nicht individuell ermittelten Werte sind nicht
berücksichtigungsfähig. Die Gesamtkosten sind insgesamt
durch einzelne Belege lückenlos nachzuweisen.
Schätzungen, auch Teilschätzungen, oder
eidesstattliche Versicherungen ersetzen nicht den
Belegnachweis.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur
Textbausteinsammlung Ausgabe Oktober 2018, S. 10)
013 • www.heuser.de
Mit folgenden Ländern auf dem afrikanischen Kontinent
hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen
abgeschlossen: Ägypten, Algerien, Côte d´Ivoire,
Ghana, Kenia, Liberia, Marokko, Mauritius, Namibia,
Sambia, Simbabwe, Südafrika, Tunesien. Alle diese
Abkommen sind in Kraft und können auf der Webseite
des Bundesministeriums der Finanzen abgerufen
werden.
In Verhandlung über ein erstmaliges Abkommen ist
Deutschland darüber hinaus mit: Angola, Äthiopien,
Botswana, Nigeria, Ruanda, Senegal, Tansania.
(Helge Freyer, Afrika - Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland
und einzelnen Staaten Afrikas; GTAI, 03.09.2018)
5 FG München, Urt. v. 29.01.2018, 7 K 3118/17, LEXinform 5021241.