International Employment - Nachrichtenspiegel
Dänemark: Verschärfung der Bußgelder bei fehlender RUT-Registrierung
Wer als ausländische Firma in Dänemark
Dienstleistungen erbringen will, muss sich in aller
Regel vor Beginn der Tätigkeit im Register für
ausländische Dienstleister (RUT) anmelden. Dänische
Auftraggeber sind verpflichtet, die Anmeldung zu
überprüfen und der zuständigen Behörde das Fehlen
einer Anmeldung anzuzeigen.
Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann, abgesehen
vom vollständigen Unterlassen der Anmeldung, zum
Beispiel auch darin liegen, dass unvorhergesehene
Änderungen (zum Beispiel höherer Personalbedarf
als vermutet) nicht im RUT angezeigt werden.
Verstößt ein ausländisches Unternehmen gegen die
oben genannte Meldeplicht, ist ein Bußgeld von DKK
10.000 fällig (ca. 1.340 Euro) und bei wiederholter
Verletzung DKK 20.000 (ca. 2.680 Euro). Neu ist in
diesem Zusammenhang, dass seit Juli 2018 bei einer
Überschreitung der Anmeldefrist zusätzlich eine
“Tages-Buße” von weiteren DKK 1.500 (ca. 200 Euro)
fällig werden kann.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Singapur: Neue Haus-Checks für Employment Pass Inhaber
Mit Wirkung vom 14. September 2018 überprüft
das Arbeitsministerium (Ministry of Manpower;
MOM) in Singapur die Wohnanschrift der
Antragsteller bei der Ausstellung von Employment
Pässen.
Wenn ein Arbeitsvermittler einen Antrag auf
Ausstellung eines Employment Passes stellt,
genehmigt MOM die Anfrage nur dann, wenn die
Adresse des Antragstellers den entsprechenden
Wohnanforderungen entspricht.
Es gibt verschiedene Arten von Wohnungen, in
denen ein ausländischer Arbeitnehmer wohnen
kann:
(1) Soziale Wohnungen, die vom Wohnungs- und
Entwicklungsamt (Housing and Development
Board; HDB) verwaltet werden und, vorbehaltlich
der Zustimmung von HDB, als ganze Wohnung
oder als einzelne Zimmer vermietet werden
04 • www.heuser.de
können. Bei der Vermietung der sozialen
Wohnungen muss der Wohnungseigentümer
die Arbeitnehmer vor ihrem Einzug als Mieter
bei HDB registrieren. Die Arbeitnehmer können
mit Hilfe des HDB-eService überprüfen, ob der
Wohnungseigentümer sie als Mieter registriert
hat.
(2) Private Immobilien wie Eigentumswohnungen,
Einzeln-, Reihen- oder Doppelhäuser.
Der Immobilieneigentümer muss zusammen
mit den Arbeitnehmern-Mietern das Formular
Bewohnererklärung für Hauseigentümer
ausfüllen. Das ausgefüllte Formular samt der
Grundsteuererklärung des Hauseigentümers
müssen an MOM per E-Mail geschickt werden.
(Quelle: Newland Chase, SINGAPORE: Upcoming New Housing Checks
for Work Pass Holders; www.newlandchase.com; 21.08.2018)
Polen: Senkung der Sozialversichungsbeiträge für Kleinunternehmer/Selbstständige
Ab dem 1. Januar 2019 gilt in Polen das Gesetz
zur Änderung des Sozialversicherungssystems,
dessen Hauptzweck die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge
für Kleinunternehmer/Selbstständige
ist.
Derzeit zahlen alle Kleinunternehmer/Selbstständigen,
unabhängig von den Einnahmen, den
gleichen Sozialbeitrag (ermäßigte Beitragszahlung
nur in den ersten 2,5 Jahren seit Beginn der Tätigkeit).
Ist das Jahreseinkommen eines Kleinunternehmers/
Selbstständigen niedriger als der Betrag von 30
gesetzlichen Mindestlohngehältern seit Dezember
des Vorjahres, so wird ab Januar 2019 eine
Bemessungsgrundlage für einen monatlichen Sozialversicherungsbeitrag
in Höhe von 30 Prozent des
gesetzlichen Mindestmonatslohns zugrunde gelegt.
Der so errechnete Beitrag darf jedoch nicht höher als
60 Prozent des prognostizierten durchschnittlichen
Monatsgehalts für das betreffende Jahr sein.
Ziel des neuen Gesetzes soll die Förderung der
Unternehmenstätigkeit, der Überlebensfähigkeit
von Unternehmen sowie die Steigerung des
Unternehmerwillens sein.
Diese Gesetzesänderung soll derzeit mehr als 173.000
Kleinunternehmer betreffen.
(Marcelina Nowak, Polen - Senkung der Sozialversichungsbeiträge für
Kleinunternehmer/Selbständige; GTAI, 24.08.2018)