Legal Management
Polen: Reform der Zivilprozessordnung; Rückkehr zum gesonderten Verfahren in
Wirtschaftssachen
Die umfassende Reform der polnischen Zivilprozessordnung
und anderer Gesetze soll die Dauer der
Zivilverfahren verkürzen und den Prozessablauf
verbessern. Bereits im Gerichtsverfahren werden
wirksamere Verteidigungsmittel eingeführt und nicht
erst im Zwangsvollstreckungsverfahren. Insgesamt
umfasst die Reform 300 Vorschriften (geänderte und
neue).
Das Gesetz vom 4. Juli 2019 zur Änderung der
Zivilprozessordnung und einiger anderer Gesetze
wurde am 6. August 2019 im polnischen Amtsblatt
veröffentlicht. Es wird überwiegend nach drei
Monaten in Kraft treten, mit Ausnahme von ein paar
Vorschriften, die schon nach 14 Tagen in Kraft treten,
wie zum Beispiel die Erhöhung der Gerichtskosten.
Das Verfahren in Wirtschaftssachen wurde im
Estland: Erlaubt sind nur noch elektronische Rechnungen
Seit Juli 2019 dürfen nur noch digital erstellte
Rechnungen an den öffentlichen Sektor geschickt
werden. Die bis dato erlaubten Rechnungen auf Papier
oder im PDF-Format werden nicht mehr geduldet.
Das heißt, dass alle Rechnungen an öffentliche
Einrichtungen, wie zum Beispiel staatliche und
kommunale Behörden, andere juristische Personen
des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine oder
Stiftungen, jetzt durch ein automatisiertes Verfahren
erfolgen müssen.
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Jahr 2012 abgeschafft. Da man aber möchte, dass
diese Verfahren schneller abgewickelt werden, hat
man sich entschieden, sie wieder einzuführen (so das
polnische Justizministerium). Dafür ist ein ganzes
Kapitel (Art. 458 ff.) vorgesehen. Ziel ist es, die
Verfahren auf gütlichem Weg schneller abzuschließen.
Auch die Verkürzung der Fristen oder der Grundsatz,
dass Beweismittel aus Zeugenaussagen nur dann
zugelassen werden, wenn alle anderen Beweismittel
erschöpft sind oder wenn sie für die Tatsachenfindung
unerlässlich sind, zeigen, dass über diese Verfahren
schneller entschieden werden soll.
(Marcelina Nowak, Polen - Reform der polnischen Zivilprozessordnung/
Rückkehr zum gesonderten Verfahren in Wirtschaftssachen; Germany
Trade & Invest – GTAI; 16.08.2019)
Es muss sichergestellt werden, dass die Buchhaltungssoftware
elektronische Rechnungen erstellen
und versenden kann. Wenn Dienstleister weniger
Rechnungen verschicken, können sie das
Rechnungsinformationssystem nutzen, das sich
im Unternehmensportal des E-Business Registers
befindet.
(Marcelina Nowak, Estland - Erlaubt sind nur noch elektronische
Rechnungen; Germany Trade & Invest – GTAI; 19.08.2019)