Global Mobility - Nachrichtenspiegel
Schweiz: Neues Kreditkartenformat für Aufenthaltsgenehmigungen
Die Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer in
der Schweiz werden ab dem 1. November 2019
im Kreditkartenformat ausgestellt und ersetzen
die alten Papiergenehmigungen. Der Wechsel
wird schrittweise bis Ende Juni 2021 erfolgen.
Für die administrativen Arbeiten sind die Kantone
zuständig.
Das neue Format wird für Bürger der Europäischen
Union und des Europäischen Freihandelsabkommens
(EFTA) (L-, B- und C-Genehmigungen), für
Drittstaatsangehörige mit einer Grenzgängergenehmigung
(Kategorie G) oder für Familienangehörige
von Mitgliedern ausländischer Vertretungen
und internationaler Organisationen
(Kategorie Ci) ausgestellt.
Bestehende Genehmigungen bleiben bis zu ihrem
Ablaufdatum gültig. Wenn der Kanton bereits
auf das neue Format umgestellt hat, werden die
Genehmigungen im neuen Format ausgestellt, wenn
eine bestehende Bewilligung erneuert werden muss
04 • www.heuser.de
oder wenn die Angaben zur Bewilligung geändert
werden müssen.
Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr für die normale
Aufenthaltserlaubnis kann eine Gebühr anfallen.
In der Schweiz sind Ausländer nicht verpflichtet,
ihre Aufenthaltserlaubnis jederzeit mit sich zu
führen. Das schweizerische Recht schreibt vor:
“Jeder Ausländer ist verpflichtet, den Behörden auf
Verlangen seine Aufenthaltserlaubnis vorzulegen
oder unverzüglich auszuhändigen. Ist dies nicht
möglich, wird hierfür eine angemessene Frist
gesetzt.”
(Aleksandra Pieczynska)
(Quellen:
• Swissinfo.ch, Administrative change: Residence permits to be in
credit card format; veröffentlicht am 20.09.2019,
• Newland Chase, SWITZERLAND: New Credit Card Format for
Residence Permits, veröffentlicht am 07.11.2019)
CHILE: Neue Anforderungen an die Ausreisegenehmigung
Ab dem 11. Oktober 2019 müssen Ausländer ohne
gültige Touristenkarte, Visumantragsbestätigung
und/oder Aufenthaltsbestätigung mindestens fünf
Tage vor Reiseantritt per E-Mail eine Genehmigung
für die Ausreise aus Chile einholen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
• Online- oder Correos de Chile Nachweis über den
Erhalt der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis;
• Reiseticket mit Angabe des Bestimmungsortes und
• Schreiben, in dem der Grund für die Ausreiseanfrage
erläutert wird.
(Newland Chase; Immigration News; CHILE: New Exit Permit
Requirements; 23.10.2019)
Republik Korea: Erhöhung des Mindestlohns
Der Mindestlohn in Südkorea wird im Jahr 2020 pro
Stunde 8.590 KRW (ca. 6,60 Euro) betragen. Er steigt
damit um 240 KRW (ca. 0,18 Euro) im Vergleich zu
diesem Jahr.
Ursprünglich hatte die Regierung eine Erhöhung
auf 10.000 KRW (ca. 7,70 Euro) bis zum Jahr 2020
angestrebt.
(Julia Merle, Korea (Rep.) - Erhöhung des Mindestlohns; Germany Trade
& Invest – GTAI; 31.10.2019)