Legal Management
Frankreich: Neue Pflichtangaben auf Rechnungen
Die Ausstellung einer Rechnung in Frankreich ist
durch einen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Rahmen geregelt. Die Rechnung muss in französischer
Sprache verfasst und in zweifacher Ausführung
ausgestellt werden, von denen eine ein Original für den
Kunden sein muss. Sie muss auch zwingende Angaben
enthalten.
Pflichtangaben auf Rechnungen
Artikel L. 441-9 des französischen Handelsgesetzbuchs
legt die Pflichtangaben auf Rechnungen fest, wobei die
Wesentlichen folgende sind:
• Name und Anschrift der Parteien,
• Datum des Verkaufs oder der Erbringung von
Dienstleistungen,
• Menge und genaue Bezeichnung der Produkte oder
Dienstleistungen,
• Stückpreis zzgl. Steuern und eventuell gewährter
Preisnachlasse,
• Fälligkeitsdatum und Bußgelder für verspätete
Zahlung.
Seit dem 1. Januar 2013 muss auf der Rechnung
auch der Betrag der pauschalen Entschädigung für
Zahlungseinziehungsgebühren angegeben werden,
die dem Gläubiger im Falle eines Zahlungsverzugs
zustehen. Diese Entschädigung wird per Dekret auf
40 € festgesetzt.
Diese Liste wird um weitere Informationen ergänzt,
Südafrika: Elektronische Klageeinreichung am Unternehmensgericht möglich
Südafrika hat am 1. August 2019 ein digitales System
zur Verfahrensverwaltung (Case Management System,
kurz: CMS) eingeführt. Mit diesem System ist es
nun möglich, Klagen vor dem Unternehmensgericht
(Companies Tribunal) elektronisch einzureichen.
Bisher war dies nur manuell möglich. Außerdem
können Anträge einfacher geändert und der Status des
Verfahrens jederzeit eingesehen werden. Verlängert
wurden ferner die Fristen für die Einreichung eines
Antrags.
Das Unternehmensgericht, das im Jahre 2012 eingeführt
wurde, ist zuständig für alle Streitigkeiten nach dem
südafrikanischen Gesellschaftsgesetz (Companies
Act of 2008) und ihm speziell übertragene Aufgaben
09 • www.heuser.de
beispielsweise im Bereich der Patentgerichtsbarkeit. Es
soll zudem bei der Schiedsgerichtsbarkeit unterstützen,
die aus Streitigkeiten nach dem Gesellschaftsgesetz
resultiert.
Weitere Informationen zum Unternehmensgericht
sowie dem digitalen System zur Verfahrensverwaltung
und ein Benutzerhandbuch befinden sich auf der
Webseite des Unternehmensgerichts.
(Katrin Grünewald, Südafrika - Elektronische Klageeinreichung am
Unternehmensgericht möglich; Germany Trade & Invest – GTAI;
19.08.2019)
um die die Rechnung ausstellenden und
empfangenden Unternehmen zu identifizieren:
Handelsregisternummer, Gesellschaftssitz, Rechtsform,
etc. Im Steuerbereich gibt es außerdem eine Reihe von
spezifischen Verpflichtungen, die die Erstellung von
Rechnungen durch Steuerpflichtige regeln.
Neue Pflichtangaben auf Rechnungen
Die Verordnung Nr. 2019-359 vom 24. April 2019
ändert das Handelsgesetzbuch in Bezug auf die
Rechnungsstellung. So müssen Rechnungen ab dem
1. Oktober 2019 neue Pflichtangaben enthalten:
• die Rechnungsadresse, wenn sie von der Lieferadresse
abweicht und
• die Nummer des Bestellbelegs, wenn er zuvor vom
Käufer ausgestellt wurde.
Geldbußen für Verstöße
Unternehmen, die die Regeln zur Rechnungsstellung
nicht einhalten, setzen sich einem Bußgeld von 15 €
für jede fehlende oder ungenaue Angabe aus. Der
Betrag der Geldbuße darf jedoch ein Viertel des
Rechnungsbetrags nicht überschreiten. Ab dem
1. Oktober 2019 wird jeder Verstoß gegen die Pflicht
zur Rechnungsstellung zwischen Unternehmern mit
einer Verwaltungsstrafe geahndet. Die Geldbußen
reichen von 75.000 € für eine natürliche Person und
375.000 € für eine juristische Person. Diese Geldbuße
kann verdoppelt werden, wenn sich der Verstoß
innerhalb von 2 Jahren nach Verhängung der ersten
Sanktion wiederholt.
Rechnungen: Aufbewahrungsfristen
Rechnungen sind 10 Jahre lang als Buchhaltungsunterlagen
aufzubewahren. Sie können in Papierform
oder in elektronischer Form aufbewahrt werden.
(Emil Epp (RA), Neue Pflichtangaben auf Rechnungen in Frankreich;
Cross Border Business Lawyers – CBBL, 08.11.2019)