Global Mobility
Indien: Einheitliches Gesetz über Löhne
Anfang August hat Indien ein einheitliches Gesetz
über Löhne (Code on Wages) verabschiedet. Das
neue Gesetz ersetzt vier bestehende Gesetze (Section
69 Code on Wages): den Payment of Wages Act,
1936; den Minimum Wages Act, 1948; den Payment
of Bonus Act, 1965 und den Equal Remuneration
Act, 1976.
Der Code on Wages findet Anwendung auf alle
Arbeitnehmer unabhängig von ihrem monatlichen
Gehalt - im Gegensatz zum Payment of Wages Act,
1936. Eine sehr bedeutsame Neuerung ist, dass der
Anspruch auf Mindestlohn nun gemäß Section 5
Code on Wages für alle Arbeitnehmer aller Branchen
gelten wird. Das Gesetz definiert auch erstmals
einheitlich, was unter „Lohn“ zu verstehen ist
(Section 2 (y) Code on Wages).
Die Zentralregierung kann nach Section 9 Code
on Wages künftig einen sogenannten „Floor
Wage“ - einen Grundlohn, der auf Basis der
Mindestlebenshaltungskosten berechnet wird - je
nach Region festlegen.
Section 17 Code on Wages sieht entsprechend der
nach Section 16 festgelegten Lohnperiode (täglich,
wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich) vor,
bis wann Arbeitgeber das Gehalt zu zahlen haben.
Zahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern weniger
als gesetzlich vorgesehen, können nach Section
54 (1) (a) Code on Wages Bußgelder von bis zu
50.000 Indischen Rupien (ca. 635 Euro) folgen.
Section 26 Code on Wages stellt die Festlegung der
Maximalhöhe des monatlichen Verdienstes für die
jährliche Bonuszahlung ins Ermessen der jeweiligen
Regierung.
Der Code on Wages wird zu einem Termin, der noch
von der Zentralregierung in der offiziellen Gazette
bekannt gegeben wird, in Kraft treten.
(Julia Merle, Indien - Einheitlicher „Code on Wages“ ersetzt einzelne
Gesetze über Löhne; Germany Trade & Invest – GTAI; 30.09.2019)
Thailand: Schnellere Bearbeitung bestimmter Anträge auf Genehmigung einer
vorläufigen Arbeitserlaubnis
Ab sofort können Unternehmen, die im One-Stop-
Service-Center (OSSC) für eine beschleunigte
Bearbeitung von Arbeitsgenehmigungen berechtigt
sind, beim OSSC auch Anträge auf Genehmigung
der vorläufigen Erlaubnis, eine Arbeit aufzunehmen
(Pre-Work Permit Approval; PWPA), einreichen.
Für qualifizierte Unternehmen wird das PWPASchreiben
nun innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach
Einreichung des Antrags beim OSSC (bisher
innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach Einreichung
des Antrags beim Arbeitsamt) ausgestellt.
Qualifizierte Unternehmen sind in Bangkok
ansässige Unternehmen oder Zweigstellen mit
einem Grundkapital oder einer Bilanzsumme von
mindestens 30 Mio. Thai Baht (ca. 890.000 Euro),
die Manager oder Experten beschäftigen.
Die endgültige Bearbeitung der Arbeitserlaubnis
dauert nur noch 1 Tag (im Vergleich zu 4-5 Tagen
in der Arbeitsverwaltung).
Es ist wichtig zu beachten, dass der Mitarbeiter
bereit sein muss, sein endgültiges
05 • www.heuser.de
Arbeitserlaubnisheft am selben Tag abzuholen, an
dem der Arbeitserlaubnisantrag eingereicht wird.
Andernfalls wird die PWPA widerrufen.
(Newland Chase; Immigration News; THAILAND: Faster Processing of
Certain Pre-Work Permit Approval Applications; 23.10.2019)