Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die sechste Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2018.
Das Jahr 2018 neigt sich dem Ende zu und der Jahreswechsel
bringt viele Änderungen mit sich.
In unserem Bereich International Employment finden
Sie Informationen über die aktuellen Fragen, die den
internationalen Arbeitsmarkt betreffen. In dieser Ausgabe
berichten wir unter anderem über die Änderungen des Gesetzes
in Frankreich bezüglich der Entsendung und des Steuerabzugs
vom Einkommen sowie über das Urteil des Europäischen
Gerichtshofs darüber, dem Sozialversicherungssystem welches
Staates ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Entsendung
einen anderen Arbeitnehmer ablöst, unterliegt.
In dem Teil Legal Management informieren wir Sie über die
Aufhebung mancher Kapitalverkehrskontrollen in Griechenland
und über die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers beim
Handelskauf in Deutschland.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im
Geschäftsverkehr. In dieser Ausgabe informieren wir Sie
unter anderem darüber, bis wann der Jahresabschluss
2017 veröffentlicht sein muss, über die nicht abziehbaren
Schuldzinsen und die Berücksichtigung von Verlusten in
Deutschland. Dazu setzen wir Sie über die Termine in Kenntnis,
die Sie im Januar 2019 beachten sollten.
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Fest, viel Gesundheit und
Erfolg im Jahr 2019!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Urlaubsanspruch besteht auch über den Tod hinaus. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg geurteilt. Der EuGH stellte nun klar: Der Anspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers auf eine
finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann im Wege der Erbfolge auf seine
Erben übergehen. Die Erben können sich demnach auf das Unionsrecht berufen, wenn das nationale Recht
die Möglichkeit ausschließt.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Angelegenheiten gerne unterstützen!