Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die vierte Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2020.
In unserem Bereich Global Mobility finden Sie Informationen zu
aktuellen Fragen, den internationalen Arbeitsmarkt betreffend.
In dieser Ausgabe berichten wir unter anderem über den
Leitfaden der EU-Kommission zur schnelleren Anerkennung der
beruflichen Qualifikation von Gesundheitspersonal, über die
Erweiterung der Visabeschränkungen in den USA und einige
Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige.
Im Teil Legal Management informieren wir Sie unter
anderem über erhebliche Vereinfachungen im rumänischen
Gesellschaftsrecht und über die Vereinfachung des Verfahrens
für Gesellschaftsgründungen in Nigeria.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie unter anderem
über einige Änderungen im Steuerbereich, die als Folge der
Coronavirus-Krise vorgenommen wurden, nämlich über das
neue Steuergesetz in Ägypten, über die Besteuerung von
Grenzpendlern Deutschland-Frankreich, über das Konjunktur-
und Zukunftspaket in Deutschland und über die Erhebung
der Umsatzsteuer im Offshore-E-Commerce in Indonesien.
Dazu setzen wir Sie über die Termine in Kenntnis, die Sie im
September und Oktober 2020 beachten sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl in dieser
Ausgabe Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wissen Sie, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland geändert wurde und welche
Arbeitsbedingungen nun für die Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland gelten?
Im Frühjahr 2018 hat die Europäische Union die Entsenderichtlinie überarbeitet (96/71/EG, nun (EU)
2018/957). Diese hat der deutsche Gesetzgeber jetzt durch Änderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) in nationales Recht umgesetzt, die am 30.07.2020 in Kraft getreten sind. Ziel der Reform ist es, dass
für entsandte Arbeitnehmer europaweit die gleichen Lohn- und Arbeitsbedingungen wie für einheimische
Arbeitnehmer gelten. Die Vorschriften gelten allerdings nicht für alle Branchen (beispielsweise Fernfahrer)
und Tätigkeiten (beispielsweise Erstmontage- und Einbauarbeiten oder Teilnahme an Besprechungen
oder Fachkonferenzen). Unternehmen, die ihre Mitarbeiter in andere EU-Staaten entsenden, müssen bei
Mitarbeitereinsätzen, die mehr als 12 beziehungsweise 18 Monate andauern, die Verträge prüfen und
den neuen gesetzlichen Regelungen entsprechend anpassen. Probleme könnten sich auch im Hinblick auf
sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen für entsandte Arbeitnehmer ergeben.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!