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Rumänien: Erhebliche Vereinfachungen im Gesellschaftsrecht
Am 02. Juli wurde das Gesetz Nr. 102/ 2020 zur
Änderung des rumänischen Gesellschaftsgesetzes
(Gesetz Nr. 31/1990) im rumänischen Amtsblatt
veröffentlicht. Es beseitigt etliche bürokratische
Hindernisse in Verbindung mit der Gründung und dem
Betrieb von Gesellschaften mit beschränkter Haftung in
Rumänien.
Die neuen Vorschriften ermöglichen Folgendes:
09 • www.heuser.de
Die Anforderungen in Rumänien hinsichtlich der bei
den Handelsregistern einzureichenden Dokumente
wurden ebenfalls entsprechend vereinfacht, sodass
insgesamt eine sehr erhebliche Entbürokratisierung
eingetreten ist.
(Christian Weident, Erhebliche Vereinfachungen im rumänischen
Gesellschaftsrecht; Cross Border Business Lawyers, 21.07.2020)
die Gründung beliebig vieler Gesellschaften mit
beschränkter Haftung („SRL“) durch eine Person
in Rumänien
Bislang durfte eine Person nur in einer SRL
Alleingesellschafterin sein. Dies stellte ein praktisches
Hindernis, u.a. für die Einführung von
Holding- Strukturen, dar und verursachte Aufwand
für viele Unternehmen.
die Beteiligung einer Gesellschaft mit beschränkter
Haftung, die nur einen Gesellschafter hat, als
Alleingesellschafterin einer SRL in Rumänien
Nach alter Rechtslage war es einer Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, die nur von einem
Alleingesellschafter gehalten wurde, nicht
erlaubt, Alleingesellschafterin einer SRL zu sein.
Erfreulicherweise ist auch dieses Verbot weggefallen.
den Betrieb mehrerer Unternehmen in Rumänien
in demselben Raum
Mehrere Gesellschaften durften nach dem
bislang geltenden Gesellschaftsrecht nur dann in
derselben Immobilie ihren Sitz haben, wenn es die
Struktur und Fläche des Gebäudes erlaubten, dass
mehrere getrennte Gesellschaftssitze betrieben
wurden. Nunmehr sollten Sitze von beliebig vielen
Gesellschaften in demselben Raum existieren
dürfen.
die Existenz eines Unternehmens in Rumänien in
Wohngebäuden ohne Zustimmung der Nachbarn
und der Eigentümergemeinschaft
In Wohngebäuden mit mehreren Parteien durften
Gesellschaften bislang nur mit Zustimmung
der direkten Nachbarn auf allen Ebenen und
der Genehmigung der Eigentümergemeinschaft
gegründet werden. Dies fällt nun weg, allerdings
nur in dem Fall, in dem am Sitz keine Tätigkeiten
durchgeführt werden.