Global Mobility
USA: Regierung erweitert Visabeschränkungen
Infolge der Corona-Pandemie hat US-Präsident
Trump die Einwanderung und Vergabe verschiedener
Arbeitsvisa bis zum Jahresende ausgesetzt.
Die Lage auf dem amerikanischen Arbeitsmarkt
wird wegen der Corona-Pandemie zunehmend
angespannter. Aus diesem Grund hat US-Präsident
Trump im Rahmen der Proklamation 10014
(Proclamation Suspending Entry of Aliens Who
Present a Risk to the U.S. Labor Market Following
the Coronavirus Outbreak) etwaige Green Card-
Verfahren und die Vergabe verschiedener Arbeitsvisa
bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt.
Hiervon betroffen sind unter anderem die
Visakategorien L-1, J, H-1B und H-2B.
Das L-1 Visum wird für die firmeninterne Versetzung
von Mitarbeitern verwendet. Das J-Visum wird
in der Regel für Praktikanten oder Teilnehmer an
Austauschprogrammen ausgestellt. Das Visum H-1B
ist für spezialisierte Fachkräfte (zum Beispiel im
Technologiesektor) vorgesehen, mit dem Visum der
Kategorie H-2B kommen gewöhnlich Saisonarbeiter
(zum Beispiel im Gastgewerbe) ins Land.
Ausländer, die bereits eine gültige Green Card oder
ein gültiges Arbeitsvisum besitzen, sind von der
Verfügung nicht betroffen.
(Jan Sebisch, US-Regierung erweitert Visabeschränkungen; Germany
Trade & Invest; 26.06.2020)
Deutschland: Brexit-Informationen für britische Staatsangehörige
Großbritannien ist mit Ablauf des 31. Januar 2020
aus der Europäischen Union ausgetreten. Vom
31. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020
gibt es eine Übergangsphase, geregelt im BrexitÜbergangsgesetz.
Während der Übergangsphase
gilt Großbritannien weiter als Mitgliedstaat der
Europäischen Union und das Freizügigkeitsgesetz/EU
bleibt auf die britischen Staatsangehörige und
Ihre (drittstaatsangehörige) Familienangehörige
anwendbar.
Das bedeutet:
Staatsangehörigkeit
Unter diesen Voraussetzungen können die
britischen Staatsangehörigen die deutsche
Staatsangehörigkeit beantragen und gleichzeitig
die britische behalten:
05 • www.heuser.de
Beantragt ein britischer Staatsangehörige erst
nach dem 31. Dezember 2020 die Einbürgerung
oder erfüllt er erst nach dem 31. Dezember 2020
die Einbürgerungsvoraussetzungen, muss er die
britische Staatsangehörigkeit aufgeben, um die
deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Der Grund dafür ist, dass die „Mehrstaatigkeit“ bzw.
doppelte Staatsbürgerschaft nach dem deutschen
Recht vermieden werden soll. Eine Ausnahme von
diesem Grundsatz besteht für Staatsangehörige
eines EU-Mitgliedstaates oder der Schweiz (§ 12
Staatsangehörigkeitsgesetz).
Achtung:
Sofern ein britischer Staatsangehörige neben der
britischen eine weitere Nicht-EU-Staatsangehörigkeit
besitzt, muss er diese weitere(n) Staatsangehörigkeit(
en) aufgeben.
Für die in Deutschland arbeitenden Briten und
ihre Angehörigen ist ab 2021 die Beantragung von
Aufenthaltstiteln erforderlich.
(Quellen:
Bis zum 31. Dezember 2020 müssen die
britischen Staatsangehörige in Deutschland
keinen deutschen Aufenthaltstitel besitzen,
dürfen sich im Bundesgebiet aufhalten sowie
jede Erwerbstätigkeit ausüben.
In Deutschland lebenden britischen Staatsbürgern
ohne deutschen Pass wird empfohlen, sich bei der
zuständigen Ausländerbehörde zu registrieren.
Manche Behörden bieten auf ihren Internetseiten
ein Antragsverfahren an, wie zum Beispiel das
Berliner Landesamt für Einwanderung unter
berlin.de.
Sie stellen den Antrag auf Einbürgerung vor dem
31. Dezember 2020.
Alle Einbürgerungsvoraussetzungen sind vor dem
31. Dezember 2020 erfüllt und
zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt.
Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen
Union /Brexit-Übergangsgesetz–BrexitÜG/ vom 27. März 2019,
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration, Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer; Newsletter
„Brexit - Der EU-Austritt und die Folgen für Briten und andere EUBürger“)