Global Mobility
Schweden: Änderung des Entsendegesetzes
Zum 30. Juli 2020 wurden insbesondere die
Registrierungspflicht für Entsendungen sowie der
Schutz von entsandten Arbeitnehmern ausgeweitet.
Das schwedische Parlament hat der Anpassung
des Entsendegesetzes (Lag (1999:678) an
die europäische Entsenderichtlinie 2018/957 zugestimmt.
Daraus ergeben sich wichtige Änderungen,
die zum 30. Juli 2020 in Kraft getreten
sind.
Zunächst müssen ab diesem Zeitpunkt alle
Entsendungen bereits ab dem ersten Tag der
Entsendung bei der zuständigen Behörde registriert
werden. Dies gilt unabhängig von der Dauer
der Entsendung; bisher mussten Entsendungen,
die nicht länger als fünf Tage dauerten, nicht
gemeldet werden. Bei Nichteinhaltung drohen dem
entsendenden Arbeitgeber Bußgelder.
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Zudem sollen durch die Änderungen die Arbeitsbedingungen
von heimischen und entsandten
Arbeitskräften weiter angeglichen werden. So haben
Arbeitnehmer, die für 12 Monate nach Schweden
entsandt werden, das Recht auf fast alle Arbeits- und
Beschäftigungsbedingungen, die für schwedische
Arbeitnehmer gelten. Der Jahreszeitraum wird
addiert, wenn ein solcher Arbeitnehmer einen
zuvor entsandten Arbeitnehmer ablöst.
Weitergehende Informationen hält die schwedische
Arbeitsbehörde Arbetsmiljöverket auf ihrer Webseite
bereit (auf Englisch).
(Nadine Bauer, Schweden – Arbeitnehmerentsendung: Änderung des
schwedischen Entsendegesetzes; Germany Trade & Invest ; 09.07.2020)
Vereinigte Arabische Emirate: Verbesserter Datenschutz im Dubai International
Financial Center
Am 1. Juli 2020 sind in einer der größten Freihandelszonen
der Vereinigten Arabischen Emirate
neue Vorschriften zum Datenschutz in Kraft
getreten.
Das Gesetz Nr. 5 aus 2020 gleicht, in Anlehnung
an die Datenschutzgrundverordnung der EU, den
Datenschutz im Dubai International Financial
Center (DIFC) an strengere, international bewährte
Schutzregime an.
Der neue rechtliche Rahmen gibt Regeln für die
Sammlung, die Offenlegung und die Verwendung
von persönlichen Daten im DIFC vor. Das Gesetz
umfasst weiter Vorschriften für eine verbesserte
Rechenschaftspflicht und benennt nun Verantwortliche
für die Steuerung und Verarbeitung von Daten.
Das Gesetz soll auch den Weg für grenzüberschreitende
Datenübertragungen zwischen der Europäischen
Union (und Norwegen, Liechtenstein sowie
Island) und dem DIFC ebnen, ohne das zusätzliche
Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind. Das ist
dann der Fall, wenn die Europäische Kommission
nach aktueller Prüfung feststellt, dass das DIFCDatenschutz
Regime ebenfalls den europäischen
Standards genügendes Datenschutzniveau bietet.
Außerdem gibt es ab jetzt auch Kontrollen
beim Transfer von Daten außerhalb des DIFC an
Rechtsordnungen, die kein angemessenes Niveau
beim Schutz persönlicher Daten verbürgen.
(Jakob Kremmer, Vereinigte Arabische Emirate – Datenschutz:
Verbesserter Datenschutz im Dubai International Financial Center;
Germany Trade und Invest; 07.07.2020)