Mauritius: Steueränderungen
Durch das Finanzgesetz 2020 werden unter anderem
die Einkommensteuerfreibeträge angepasst, die
Sozialversicherungsbeiträge angehoben und Investitionsanreize
beschlossen.
So wurden die Einkommensteuerfreibeträge, die
Steuerpflichtige von ihrem Nettoeinkommen
abziehen können, erhöht. Ein Alleinstehender kann
beispielsweise statt 310.000 Mauritius-Rupien
(ca. 6.500 Euro) nun 325.000 Mauritius-Rupien
(ca. 6.800 Euro) bei seiner Einkommensteuererklärung
abziehen.
Außerdem wurde die Solidaritätsabgabe (solidarity
levy) von 5 auf 25 Prozent des zu versteuernden
Einkommens angehoben und die Schwelle, ab der die
Abgabe zu zahlen ist, auf drei Millionen Mauritius-
Rupien (ca. 63.000 Euro) gesenkt. Darüber hinaus
wurde der National Pension Fund abgeschafft und
durch die Contribution Sociale Généralisée ersetzt. Die
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Höhe dieses Beitrags richtet sich nach dem Einkommen
und liegt zwischen 1,5 und 6 Prozent des monatlichen
Einkommens.
Das diesjährige Finanzgesetz sieht ferner verschiedene
Investitionsanreize vor. So können von der Corona-
Pandemie-Krise betroffene Unternehmen einen
doppelten Steuerabzug auf ihre zwischen März und
Juni 2020 getätigten Investitionen in Anlagen und
Maschinen geltend machen. Gleichermaßen wird allen
produzierenden Unternehmen eine 15-prozentige
Steuergutschrift für Investitionen in Anlagen und
Maschinen im Zeitraum vom Juli 2020 bis zum
Juni 2023 gewährt. Ein doppelter Steuerabzug ist auch
für den Erwerb von Patenten, die Kosten zur Einhaltung
internationaler Standards sowie bei Ausgaben für
medizinische Forschung und Entwicklung vorgesehen.
(Katrin Grünewald, Steuerrechtliche Änderungen in Mauritius; Germany
Trade & Invest, 23.09.2020)
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