Global Mobility - Nachrichtenspiegel
Großbritannien: Online-Tool mit Zusammenstellung der wichtigsten Änderungen ab
1. Januar 2021
Zum 31. Dezember 2020 endet die Brexit-Übergangsphase.
Die britische Regierung hat daher
ein Online-Tool eingerichtet, das der Post-Brexit-
Vorbereitung dienen soll.
Das Vereinigte Königreich verlässt zum Jahreswechsel
den Binnenmarkt der Europäischen Union (EU) sowie
die Zollunion. Das Ende der Übergangszeit wird
folglich Veränderungen für Bürger und Unternehmen
bewirken. Auch Reisen in die und aus der EU sind
betroffen.
Dänemark: Neues Urlaubsgesetz
Seit dem 1. September 2020 gilt in Dänemark ein neues
Urlaubsgesetz. Damit endet die seit dem 1. September 2019
laufende Übergangsphase.
Grundlage des reformierten Urlaubsrechts ist das neue
Urlaubsgesetz (Ferieloven). Die Rechtsänderung war
erforderlich geworden, um den durch die europäische
Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) geltenden
Bestimmungen gerecht zu werden.
Auch das neue Urlaubsgesetz gewährt dem
Arbeitgeber 25 Urlaubstage pro Jahr - das entspricht
2,08 Urlaubstagen für jeden Monat der Beschäftigung.
Neu ist allerdings der Berechnungszeitraum: Das
Erwerbsjahr läuft nun vom 1. September bis zum
31. August des Folgejahres, wobei der Urlaub
04 • www.heuser.de
Die britische Regierung hat deswegen ein Online-Tool
eingerichtet, das auf die bevorstehenden Änderungen
hinweisen soll. Nach Beantwortung einiger Fragen
gibt das Tool eine Liste von Maßnahmen aus, die der
Anwender, seine Familie und auch sein Unternehmen
beachten sollten.
Das Tool ist auf der Webseite der britischen Regierung
abrufbar (auf Englisch).
(Nadine Bauer, Vereinigtes Königreich - Brexit: Zusammenstellung der
wichtigsten Änderungen ab 1. Januar 2021; Germany Trade & Invest,
07.09.2020)
Polen: Neue Regelungen zur Entsendung in Kraft
Seit dem 4. September 2020 gelten auch in
Polen die neuen Vorschriften der reformierten
Entsenderichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/957).
Mit etwas Verspätung (die Umsetzungsfrist endete
am 30. Juli 2020) treten die novellierten Vorschriften
über Mitarbeiterentsendung nach Polen in Kraft. Die
geänderten Vorschriften (Änderungsgesetz vom
24. Juli 2020 zum Gesetz über die Entsendung im
Rahmen der Dienstleistungserbringung) wurden
Mitte August 2020 im polnischen Gesetzblatt
veröffentlicht.
Wichtige Änderung ist die Erweiterung der Befugnisse
der polnischen Arbeitsinspektion (Panstwowa
Inspekcja Pracy) bei der Überprüfung und Einhaltung
der Vorschriften der reformierten Entsenderichtlinie
grundsätzlich bis zum 31. Dezember des Folgejahres
genommen werden darf. Das Urlaubsjahr verlängert
sich daher von 12 Monaten auf 16 Monate.
Um in der Übergangsphase einen doppelten Urlaubsanspruch
des Arbeitnehmers zu vermeiden, wurde der
in diesem Zeitraum entstehende Urlaub eingefroren
und einem neuen Fond zugeführt (Lønmodtagernes
Feriemidler). Die in diesem Zeitraum erworbenen
Urlaubstage können daher erst genommen werden,
wenn der Arbeitnehmer entweder in Rente geht oder
den dänischen Arbeitsmarkt aus anderen Gründen
verlässt.
(Nadine Bauer, Neues dänisches Urlaubsgesetz in Kraft getreten;
Germany Trade und Invest, 01.09.2020)
2018/957. Die Arbeitsinspektion erhält die Befugnis,
bei Behörden, wie zum Beispiel Finanzämtern oder
Sozialversicherungsanstalten, nachzufragen, ob alle
übermittelten Informationen stimmen. Auch müssen
alle Änderungen, die nicht im Einklang mit dem
Entsendeformular stehen, weil sich zum Beispiel
der Arbeitsort geändert hat, der Arbeitsinspektion
mitgeteilt werden.
Welche wichtigen Änderungen noch durch die Reform
der Entsenderichtlinie eingeführt wurden, finden Sie
in unserem Artikel “Europäische Union: Änderungen
in der Entsenderichtlinie” auf der Seite 5.
(Marcelina Nowak, In Polen treten neue Regelungen zur Entsendung
in Kraft; Germany Trade & Invest, 04.09.2020)