Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die fünfte Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2020.
In unserem Bereich Global Mobility finden Sie Informationen zu
aktuellen Fragen, den internationalen Arbeitsmarkt betreffend.
In dieser Ausgabe berichten wir unter anderem über die
Änderungen in der Entsenderichtlinie der Europäischen Union,
über neue Bestimmungen in Italien zum Entlassungsverbot in
Bezug auf die Corona-Pandemie-Krise und über neue Urteile
des Bundesarbeitsgerichts zur Vergütung eines Arbeitnehmers
während eines Kündigungsschutzprozesses.
Im Teil Legal Management informieren wir Sie unter anderem
über die Änderungen im irischen Gesellschaftsrecht in Folge der
Corona-Pandemie-Krise und über die Öffnung des Kfz-Sektors
für ausländische Investoren in Algerien.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
In dieser Ausgabe informieren wir Sie unter anderem
über die Pläne Großbritanniens zur grenzüberschreitenden
Umsatzsteuer post-Brexit, über die Vergabe der Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer in Deutschland und über die Erläuterungen
des Föderalen Steuerdienstes zu Intercompany-
Leistungen in Russland. Dazu setzen wir Sie über die Termine
in Kenntnis, die Sie im November und Dezember 2021 beachten
sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl in dieser
Ausgabe Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wissen Sie, ob entsandte Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten können?
In Bezug auf die Coronavirus-Pandemie entstehen für Arbeitgeber viele Fragen. Beispielsweise ob den
entsandten Arbeitnehmern Kurzarbeitergeld zusteht. Die „Fachliche Weisungen Kurzarbeitergeld (Kug)“ der
Bundesagentur für Arbeit enthalten hierzu folgende Hinweise: Wenn ein deutscher Arbeitnehmer ins Ausland
entsandt worden ist, so ist bei Kurzarbeit im ausländischen Betrieb Kug nach deutschem Recht zu leisten,
wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen. Umgekehrt, erhält ein ausländischer nach Deutschland
entsandter Arbeitnehmer bei Kurzarbeit in einem inländischen Betrieb kein Kug nach deutschem
Recht. Maßgeblich ist jeweils das Recht des entsendenden Staates, da dessen Recht für das Arbeitsverhältnis
weiter maßgeblich sein soll.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!