Steuern
Deutschland: Doppelte Haushaltsführung - Vorfälligkeitsentschädigung
bei Verkauf der Zweitwohnung
Ein Ehepaar unterhielt einen gemeinsamen
Hausstand. Aufgrund der beruflichen Tätigkeit
des Ehemanns hatte es zudem eine Wohnung am
Beschäftigungsort des Manns erworben und hierfür
ein Darlehn aufgenommen. Nach Beendigung
der Beschäftigung veräußerte das Ehepaar die
Wohnung und zahlte das Darlehn vorzeitig zurück.
Die hierbei angefallene Vorfälligkeitsentschädigung
machte es in seiner Einkommensteuererklärung als
Werbungskosten (Mehraufwendungen der doppelten
Haushaltsführung des Ehemanns) geltend. Das
Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug.
Der Bundesfinanzhof 4 bestätigte die Sichtweise des
Finanzamts. Aufwendungen wegen einer doppelten
Haushaltsführung entstehen, wenn sie durch diese
veranlasst sind. Hierzu zählen u. a. die tatsächlichen
Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort, wie
Deutschland: Einkommensteuer auf Urlaubsabgeltungsanspruch
4 BFH, Urt. v. 03.04.2019, VI R 15/17, DStR 2019, S. 1133, LEXinform 0951336 .
5 FG Hamburg, Urt. v. 19.03.2019, 6 K 80/18, LEXinform 5022113.
6 § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG.
7 § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.
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z. B. der Mietzins oder die Finanzierungskosten.
Letztere umfassen grundsätzlich auch eine zur
vorzeitigen Ablösung eines Darlehns gezahlte
Vorfälligkeitsentschädigung.
Im entschiedenen Fall war die Vorfälligkeitsentschädigung
jedoch aufgrund der Veräußerung
der Wohnung am Beschäftigungsort angefallen.
Damit hatte das Darlehn hinsichtlich der Erzielung
von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit seinen
Nutzen verloren. Die Mehraufwendungen waren
vielmehr das Ergebnis der auf eine vorzeitige
Kreditablösung gerichteten Änderung des ursprünglichen
Darlehnsvertrags. Sie waren daher dem
vorliegend nicht steuerbaren Veräußerungsgeschäft
zuzuordnen.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur
Textbausteinsammlung Ausgabe September 2019, S. 14)
Ein Arbeitnehmer konnte seinen Urlaubsanspruch
für zwei Jahre wegen Krankheit und späterer
Schwerbehinderung nicht einlösen. Den entstandenen
Urlaubsabgeltungsanspruch berücksichtigte das Finanzamt
als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Der
Arbeitnehmer meinte, der Abgeltungsanspruch sei
ein Schadensersatzanspruch, der nicht einkommensteuerbar
sei.
Das Finanzgericht Hamburg 5 folgte der Auffassung
des Finanzamts.
Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer
aus dem Dienstverhältnis zufließen. Der
Arbeitnehmer hat die Zahlung des Urlaubsabgeltungsanspruchs
wegen seiner geleisteten Arbeit vom
Arbeitgeber erhalten, nicht wegen einer Verletzung
von Arbeitgeberpflichten. Es handelt sich bei der
Entschädigung für nicht gewährten Urlaub um
eine nachträgliche Lohnzahlung. Unerheblich
ist, wie die Zahlung bezeichnet wird. Der
Urlaubsabgeltungsanspruch kann daher auch als
Entschädigungsanspruch bezeichnet sein. Es lagen
auch keine außerordentlichen Einkünfte vor. Weder
war es eine Entschädigung 6, noch handelte es sich
um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten.7 Die
Urlaubsabgeltungsansprüche für zwei Jahre flossen
nur in einem Jahr zu. Sie waren aber kein Entgelt für
eine mehrjährige Tätigkeit.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur
Textbausteinsammlung Ausgabe September 2019, S. 16)