International Employment
Dänemark: Änderung des Entsendegesetzes
Die dänische Regierung hat eine Änderung des
Entsendegesetzes bezüglich der Registrierung
ausländischer Dienstleister im sogenannten RUTRegister
verabschiedet.
Ausländische Dienstleister (entsandte Mitarbeiter
und Selbstständige, die in Dänemark arbeiten)
müssen im RUT-Register angemeldet werden. Das
RUT-Register ist das offizielle Register des dänischen
Staates über ausländische Dienstleister.
Um die Möglichkeit zu schaffen, administrative
Zwangsgelder gegen ausländische Unternehmen
zu verhängen, die unrechtmäßig und wiederholt
die Registrierung im RUT-Register unterlassen,
verabschiedete die Regierung eine Änderung des
dänischen Entsendegesetzes, die es dänischen
Behörden ermöglicht, eine Registrierung im RUTRegister
anzuordnen, wenn die Anmeldepflicht nicht
eingehalten wurde.
Wenn dieser Anordnung nicht Folge geleistet wird,
besteht jetzt ferner die Möglichkeit, gegen das
ausländische Unternehmen Zwangsgelder in Form
von Tagessätzen zu verhängen, bis die Anmeldepflicht
erfüllt ist. Die Gesetzesänderung ist in Kraft getreten.
(Lissi Andersen Roost, Änderung des Entsendegesetzes in Dänemark;
Cross Border Business Lawyers – CBBL; 13.09.2019)
Ruanda: Neue Regelungen zur Mitarbeiterentsendung
Seit Mai 2019 besteht für Unternehmen in Ruanda
die Möglichkeit, eine neue Art der Arbeits- und
Aufenthaltsgenehmigung (die sogenannte Q1-
Genehmigung) für ihre Mitarbeiter zu beantragen.
Mit dieser ist es möglich, Mitarbeiter für einen
bestimmten Zeitraum an eine Tochtergesellschaft
oder Niederlassung in Ruanda zu entsenden, ohne
dass ein Arbeitsvertrag mit einem ruandischen
Unternehmen geschlossen werden muss. Bisher
war eine derartige Entsendung kaum möglich.
Ausnahmen gab es lediglich für zwischenstaatliche
Organisationen wie die Vereinten Nationen.
Für die Beantragung einer Q1-Genehmigung sind
folgende Unterlagen erforderlich:
- ein Nachweis über die Verbindung zwischen
dem entsendenden Unternehmen und dem ruan-
dischen Unternehmen, in dem der entsendete Ar-
beitnehmer tätig werden soll,
- ein Arbeitsvertrag mit dem zu entsendenden Ar-
beitnehmer, dessen Dauer mindestens die Ent-
sendezeit abdeckt,
- ein Strafregisterauszug seines Arbeitnehmers
und
- ein Empfehlungsschreiben eines ruandischen Unter-
nehmens, aus dem die Bestätigung der Entsendung,
der Beruf des zu entsendenden Arbeitnehmers
und die Dauer seiner Beschäftigung hervorgehen.
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Die Q1-Genehmigung gilt für die Dauer von
höchstens einem Jahr. Anschließend kann sie
verlängert werden.
(Katrin Grünewald, Ruanda - Mitarbeiterentsendung ohne zusätzlichen
Arbeitsvertrag ist nun möglich; Germany Trade & Invest – GTAI,
30.07.2019)