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Volksrepublik China: Weniger Beschränkungen für ausländische Investitionen
in neuen Negativlisten
Seit dem 30. Juli 2019 finden die neuen Fassungen
der landesweiten Negativliste („Negative List
2019“) und der in den Freihandelszonen geltenden
Negativliste („FTZ Negative List 2019“) für
ausländische Investitionen Anwendung. Sie ersetzen
die entsprechenden Fassungen aus dem Jahr 2018.
Die sogenannten Negativlisten verbieten oder beschränken
ausländische Investitionen in bestimmten
Branchen. Die beiden neuen Negativlisten enthalten
eine geringere Anzahl von beschränkten Industrien
als die Vorjahresedition; die Beschränkungen wurden
in der landesweit geltenden Liste von 48 auf 40 und
in der Negativliste für die Freihandelszonen von 45
auf 37 herabgesetzt.
Beispielsweise wird in der Infrastrukturbranche
keine Beteiligungsbeschränkung mehr beim Bau
und Betrieb von städtischen Gas- und Heizkraftleitungsnetzen
in Städten mit über 500.000 Einwohnern
bestehen; bislang war hier die Kontrolle durch
den chinesischen Partner erforderlich. Auch die
Beteiligungsbeschränkung im Transportbereich hin-
sichtlich inländischer Seefrachtagenturen (shipping
agencies) wird aufgehoben. Zudem gibt es
Änderungen im Bereich der wertschöpfenden
Telekommunikation, insbesondere fällt bei Call-
Centern die Beteiligungsgrenze weg. Bau und Betrieb
von Kinos sind ebenfalls nicht mehr der Kontrolle
durch die chinesische Seite unterworfen. Das Verbot
ausländischer Investitionen in der Herstellung von
sogenanntem „Xuan-Papier“ („Reispapier“) wird
aufgehoben.
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In den Freihandelszonen werden bestimmte ausländische
Investitionen im Druckereibereich sowie im
Fischereisektor in China und Chinas Hoheitsgewässern
künftig ermöglicht.
Ausländischen Investitionen, die nicht unter die
Negativliste fallen, wird nach dem neuen Auslandsinvestitionsgesetz
der VR China (Foreign
Investment Law), das am 1. Januar 2020 in Kraft
treten wird, Inländerbehandlung vor der Zulassung
gewährt (Art. 4 Foreign Investment Law).
Auch der neue Katalog der geförderten Branchen für
ausländische Investitionen („Encouraged Catalogue
2019“) findet in einer neuen Fassung seit dem
30. Juli 2019 Anwendung. Die Zahl der aufgeführten
geförderten Industrien wurde deutlich erhöht.
Insbesondere werden Branchen wie Hochtechnologie,
Umweltschutz, neue Technologien und moderne
Dienstleistungen sowie Teilbereiche wie „Smart
Manufacturing“, „Green Building“, künstliche Intelligenz
und intelligente Automobile aufgelistet.
Daneben bleibt für ausländische und inländische
Investitionen weiterhin insbesondere die sogenannte
Marktzugangsnegativliste („Negative List for Market
Access (2018 Edition)“) in der Fassung von 2018 zu
beachten.
(Julia Merle, VR China - Weniger Beschränkungen für ausländische
Investitionen in neuen Negativlisten; Germany Trade & Invest – GTAI,
16.07.2019)
Dänemark: Abschaffung der Ein-Kronen-Gesellschaft und Senkung des
Mindeststammkapitals einer dänischen GmbH
Die sogenannte „Ein-Kronen-Gesellschaft“ (Iværksætterselskab
- IVS), für deren Gründung lediglich
ein Kapital von 1 dkr (circa 0,15 Euro) erforderlich
war, kann seit dem 15. April 2019 nicht mehr neu
gegründet werden. Bestehende IVS müssen bis zum
15. April 2021 in eine GmbH (Anpartsselskab – ApS)
umgewandelt werden, wobei das hierfür erforderliche
Mindeststammkapital von 50.000 dkr auf 40.000 dkr
(circa 5.400 Euro) gesenkt wurde. Geschieht die
Umwandlung nicht innerhalb der Zweijahresfrist,
wird die bestehende IVS aufgelöst.
Rechtsgrundlage für die Abschaffung der IVS ist das
Gesetz Nr. 445 vom 13. April 2019 zur Änderung des
Gesellschaftsrechts und des Jahresabschlussgesetzes.
(Nadine Bauer, Dänemark - Abschaffung der Ein-Kronen-Gesellschaft
(IVS) und Senkung des Mindeststammkapitals einer dänischen GmbH
(ApS); Germany Trade & Invest – GTAI, 16.07.2019)