International Employment - Nachrichtenspiegel
USA: Angabe von Social-Media-Benutzernamen für Visumsantrag
Seit dem 31. Mai 2019 ist bei der Beantragung eines
Visums für die USA die Angabe von Benutzernamen
von Social-Media-Accounts, wie zum Beispiel
Facebook, Instagram oder Twitter, erforderlich.
Passwörter werden nicht abgefragt.
Die neuen Pflichtangaben gelten sowohl für
Nichteinwanderungsvisa (z. B. Tourismus und Geschäftsreisen)
als auch für Einwanderungsvisa.
Nicht betroffen sind Reisende unter dem Visa Waiver
Programm und A-, C-, G- und NATO-Visa. A-, C-,
G-Visa sind Visa für Diplomaten, Regierungsbeamte
und Angehörige internationaler Organisationen.
Das Visa Waiver Programm erlaubt Staatsbürgern
der teilnehmenden Länder - wie Deutschland und
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weitere EU-Staaten - eine visumfreie Einreise in die
USA. Lediglich die Einholung einer elektronischen
Einreisegenehmigung über das Electronic System
for Travel Authorization (ESTA) ist erforderlich.
Die neuen Regelungen sind eine Umsetzung der
Sec. 5 des bereits in 2017 erlassenen Dekretes zum
„Schutz der Nation vor der Einreise ausländischer
Terroristen“ (Executive Order 13780) und eines
entsprechenden Memorandums.
(Corinna Päffgen, USA - Angabe von Social-Media-Benutzernamen
für Visumsantrag erforderlich/Visa-Waiver Programm nicht betroffen;
Germany Trade & Invest – GTAI, 04.07.2019)
KOREA: Neue gesetzliche Krankenversicherungspflicht
Ab sofort werden Ausländer, die seit mehr als
sechs Monaten in Korea wohnhaft sind, ohne
Vorankündigung automatisch in die koreanische
Krankenversicherung (NHI) aufgenommen, auch
wenn sie bereits eine private Krankenversicherung
haben.
Anträge auf Verlängerung des Visums oder der
Aufenthaltskarte werden abgelehnt, wenn keine
nationalen Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Hinweise für Arbeitgeber: Arbeitgeber sollten sich
an die regionale Krankenversicherung wenden, um
den NHI-Status ihrer ausländischen Arbeitnehmer zu
überprüfen.
Arbeitgeber können auch beantragen, dass die NHIRegistrierung
ihrer Mitarbeiter aufgehoben wird,
indem sie den Nachweis erbringen, dass sie über eine
eigene private Krankenversicherung verfügen und
nicht von der koreanischen NHI profitieren.
(Newland Chase, KOREA: New National Health Insurance Requirement;
veröffentlicht am 27.08.2019)
Thailand: Bewerber um eine Arbeitserlaubnis müssen jetzt ein ärztliches
Attest einreichen
Ab dem 19. August 2019 muss bei jedem Antrag auf
Arbeitserlaubnis in Thailand ein ärztliches Attest
gemäß einer Verordnung der Arbeitsverwaltung vom
16. August 2019 vorgelegt werden.
Bisher war für Anträge auf Arbeitserlaubnis, die beim
Board of Investment (BOI), der Industrial Estate
Authority of Thailand (IEAT) oder dem Petroleum Act
eingereicht wurden, kein ärztliches Attest erforderlich.
Das ärztliche Attest muss von einem zugelassenen Arzt
in Thailand spätestens einen Monat vor Einreichung
des Arbeitserlaubnisantrags ausgestellt werden. Es
muss angegeben werden, dass der Antragsteller bei
guter Gesundheit und frei von Lepra, Tuberkulose,
Elefantiasis, Syphilis Stadium III und Drogen- oder
Alkoholabhängigkeit ist.
Es wird empfohlen, die vom Arbeitsamt festgelegte
Vorlage zu verwenden.
(Fakhoury Global Immigration; Thailand – Work Permit Applicants Now
Required to Submit Medical Certificate; veröffentlicht am 26.08.2019)