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Ägypten: Berichtspflichten für ausländische Repräsentanzbüros
Das Dekret Nr. 742/2018 der ägyptischen Investitionsbehörde
bestimmt jährliche Berichtspflichten für
Repräsentanz-/Verbindungsbüros (Representation
Offices) ausländischer Unternehmen.
Gemäß Art. 1 des Dekrets müssen sie zum Jahresanfang
der Allgemeinen Behörde für Investitionen und
Freizonen (General Authority for Investment and
Freezones – GAFI) folgende Informationen vorlegen:
• Auflistung der Namen, Anzahl, Funktion, Nationalität
sowie der einzelnen und gesamten Gehälter der Mit-
arbeiter;
•Anteil der Gehälter ägyptischer Mitarbeiter an den
gesamten Gehältern;
•Beschreibung der Aufgaben für das kommende Jahr;
•gegebenenfalls Änderung der Aktivitäten;
•Entscheidung des Mutterunternehmens über künftige
Aktivitäten in Ägypten;
• Zeitplan über die verbleibenden Marktstudien des
Verbindungsbüros und einen Beschlussvorschlag
bezüglich der Schritte, die auf die Marktstudien
folgen.
09 • www.heuser.de
Das Dekret konkretisiert Art. 173 von Gesetz
Nr. 159/1981 über Handelsgesellschaften. Danach
dürfen ausländische Unternehmen zum Zwecke der
Markterkundung Representation Offices in Ägypten
gründen. Kommerzielle Aktivitäten sind hierbei
untersagt.
Um zu vermeiden, dass sich die Verbindungsbüros
verdeckt als „Handelsvertretungen“ betätigen,
bestimmt Art. 2 des Dekrets, dass das Mutterunternehmen
innerhalb von drei Jahren nach
Eröffnung des Verbindungsbüros über die Gründung
einer Niederlassung in Ägypten entscheiden muss.
Die GAFI kann diese Dreijahres-Frist verlängern. Die
Erlaubnis zum Betrieb eines Verbindungsbüros erteilt
die GAFI für die Dauer eines Jahres (Art. 4 Dekret).
(Sherif Rohayem, Ägypten - Berichtspflichten für ausländische
Repräsentanzbüros beschlossen; Germany Trade & Invest – GTAI,
11.07.2019)
Europäische Union: Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile;
EU hat das Haager Übereinkommen angenommen
Am 2. Juli 2019 hat die Europäische Union mit 44
anderen Handelspartnern das Haager Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Urteile in Zivil- oder Handelssachen durch die Unterzeichnung
der Schlussakte angenommen.
Das neue Übereinkommen wird den Handel und
Investitionen erleichtern, indem es die Rechtssicherheit
verbessert und die Kosten im internationalen Handel
und bei der Beilegung internationaler Streitigkeiten
senkt. Die Erleichterung wird darin gesehen, dass
die Unterzeichner sich verpflichten, Urteile aus
anderen Mitgliedstaaten grundsätzlich ohne erneute
Überprüfung anzuerkennen und die Fristen für die
Anerkennung und Vollstreckung eines Urteils in
anderen Gerichtsbarkeiten zu verkürzen.
Das Übereinkommen muss noch ratifiziert werden. Die
Kommission hat mit der Vorbereitung des EU-Beitritts
zum Übereinkommen begonnen.
(Marcelina Nowak, EU - Anerkennung und Vollstreckung ausländischer
Urteile / EU hat das Haager Übereinkommen angenommen; Germany
Trade & Invest – GTAI, 25.07.2019)