Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die fünfte Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2019.
In unserem Bereich International Employment finden Sie
Informationen über die aktuellen Fragen, die den internationalen
Arbeitsmarkt betreffen. In dieser Ausgabe berichten wir über die
neuen Regelungen zur Mitarbeiterentsendung in Ruanda und
Dänemark, über die neue Richtlinie der Europäischen Union
über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in
der Europäischen Union sowie über die Einrichtung der neuen
Europäischen Arbeitsbehörde.
In dem Teil Legal Management informieren wir Sie unter
anderem über die neuen Negativlisten in der Volksrepublik China
und über die Vereinfachung der Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Urteile in der Europäischen Union.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
Unter anderem informieren wir Sie über die
steuerrechtlichen Änderungen in Uganda und Malaysia sowie
über die Steuerpflicht für den zur Privatnutzung überlassenen
betrieblichen Pkw in Deutschland. Dazu setzen wir Sie über
die Termine in Kenntnis, die Sie im November 2019 beachten
sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl dieses
Magazins Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wissen Sie, dass die Europäische Union eine neue Arbeitsbehörde eingerichtet hat?
Die Europäische Union hat sich auf die Einrichtung einer neuen EU-Behörde verständigt. Die neu errichtete
Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority - ELA) verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur
Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei der wirksamen Anwendung und Durchsetzung des Unionsrechts
im Bereich der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität wie auch im Hinblick auf die Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit zu leisten. Die ELA soll, in Ergänzung zu den bisherigen europäischen
Maßnahmen, Informationen für Einzelpersonen und Unternehmen bereitstellen, den mitgliedstaatlichen
Informationsaustausch wie auch Kontrollmaßnahmen koordinieren sowie als Vermittlerin im Falle
grenzüberschreitender Streitigkeiten zwischen den betreffenden Behörden der Mitgliedstaaten agieren. Sie
wird ihren Sitz in der slowakischen Hauptstadt Bratislava haben.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!