Legal Management
Saudi-Arabien: Schaffung einer Handelsgerichtsbarkeit
Am 8. Juni 2020 ist in Saudi-Arabien ein neues Gesetz
zu Handelsgerichten in Kraft getreten. Durch das neue
Gesetz werden an den allgemeinen Gerichten eigene
Kammern zur Behandlung von Handelsstreitigkeiten
eingerichtet. Dort sollen Richter mit Erfahrung in
Handelsstreitigkeiten eingesetzt werden. So soll eine
einheitliche Behandlung von Handelsangelegenheiten im
ganzen Land gewährleistet werden.
Die Handelsgerichte behandeln nun folgende Streitigkeiten
im Zusammenhang mit Handelsangelegenheiten:
• Streitigkeiten zwischen Händlern, die sich auf das
Handelsgeschäft oder einen Handelsvertrag beziehen
• Klagen, die im Rahmen eines Handelsvertrags
gegen einen Händler erhoben werden, wenn der Wert
der Forderungen 100.000 Riyals, d. h. ca. 22.500 Euro
übersteigt
Niederlande: Start des UBO-Registers
Am 20. Mai 2015 hat das Europäische Parlament
die Vierte EU-Geldwäscherichtlinie erlassen. Diese
Richtlinie sieht die Einführung eines nationalen
Transparenzregisters (Ultimate Beneficial Owner-
Register; UBO-Register) vor, worin natürliche
Personen erfasst werden, die mit einem direkten
oder indirekten Anteil von mindestens 25 % an einer
Gesellschaft oder einer juristischen Person beteiligt
sind. Wenn keine derartige Person ausgewiesen
werden kann, muss stattdessen ein sogenannter
wirtschaftlicher Pseudo-Berechtigter angegeben
werden, nämlich die Geschäftsleitung der juristischen
Person.
Nach einigen Verzögerungen ist das niederländische
UBO-Register für wirtschaftliche Eigentümer seit
Ende September 2020 im Betrieb. Das Register wird
von der niederländischen Handelskammer (Kamer
van Koophandel) geführt. Wird eine Gesellschaft
neu registriert, müssen von der UBO-Regelung
betroffene Unternehmen die Informationen über die
wirtschaftlichen Eigentümer direkt übermitteln. Für
bereits registrierte Unternehmen existiert eine Frist
von 18 Monaten, die am 27. März 2022 endet.
(Karl Martin Fischer, Start für das niederländische UBO-Register; Germany
Trade & Invest, 30.10.2020)
010 • www.heuser.de
• Ansprüche und Verletzungen im Rahmen des
Gesellschaftsrechts, Insolvenzrechts oder des Gesetzes
über geistiges Eigentum.
Die Handelsgerichte Saudi-Arabiens sind auch in einem
internationalen Rechtsstreit dann zuständig, wenn der
Beklagte in der Angelegenheit ein saudi-arabischer
Staatsbürger oder Unternehmen ist oder der Streit in
Saudi-Arabien befindliche Vermögenswerte oder eine
vertragliche Verpflichtung mit Erfüllung in Saudi-Arabien
betrifft. Es gibt Ausnahmen von dieser internationalen
Gerichtsbarkeit, wenn die Parteien vereinbart haben,
dass Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren oder vor
den Gerichten einer anderen Gerichtsbarkeit beigelegt
werden.
(Jakob Kremmer, Schaffung einer Handelsgerichtsbarkeit in Saudi-
Arabien; Germany Trade & Invest, 07.10.2020)