Steuern
Oman: Einführung einer Mehrwertsteuer
Die omanische Regierung hat am 18. Oktober 2020
das Mehrwertsteuergesetz im Amtsblatt des Landes
veröffentlicht.
Oman ist nach Saudi-Arabien, den Vereinigten
Arabischen Emiraten und Bahrain, das vierte Land
des Golfkooperationsrates, das die gemeinsame
Verpflichtung zur Einführung einer Mehrwertsteuer
umgesetzt hat. Das Gesetz tritt 180 Tage nach dem
Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt, das heißt
am 16. April 2021, in Kraft.
Nach dem Gesetz gelten als steuerpflichtige
Transaktion:
011 • www.heuser.de
Einfuhr von Waren im Rahmen der sogenannten
Einfuhrumsatzsteuer.
Folgende Lieferungen sind von der Mehrwertsteuer
befreit:
Unternehmen, die die Pflicht zur Registrierung
für die Mehrwertsteuer nicht beachten, droht
eine Strafe, die von einer Geldstrafe zwischen
5.000 omanischen Rial (ca. 11.000 Euro) und
20.000 omanischen Rial (ca. 44.000 Euro) bis hin
zu drei Jahren Freiheitsstrafe reicht.
(Jakob Kemmer, Einführung einer Mehrwertsteuer in Oman; Germany
Trade & Invest, 29.10.2020)
die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen
durch eine steuerpflichtige Person im Sultanat
Oman;
von einem steuerpflichtigen omanischen Kunden
erhaltene Waren oder Dienstleistungen, die von
einem Nichtansässigen geliefert werden, der
nicht im Sultanat Oman steuerpflichtig ist (d. h.
Fälle, in denen das sogenannte Reverse-Charge-
Verfahren Anwendung findet);
finanzielle Dienstleistungen;
Bereitstellung von Gesundheitsversorgung und
damit verbundenen Gütern und Dienstleistungen;
Bereitstellung von Bildung und zugehörigen
Gütern und Dienstleistungen;
Wiederverkauf von Wohnimmobilien;
Vermietung von Immobilien für Wohnzwecke.
Schweiz: Zukünftig nur noch digitale Mehrwertsteuerabrechnung
Ab dem 1. Januar 2021 können Mehrwertsteuerabrechnungen
in der Schweiz nur noch elektronisch
eingereicht werden.
Am 16. September 2020 teilte die eidgenössische
Steuerverwaltung mit, dass ab dem 1. Januar 2021 in
der Schweiz nur noch elektronische Wege offenstehen,
um die Mehrwertsteuer zu deklarieren: Das Portal „ESTV
SuisseTax“ und die „MWST-Abrechnung easy“.
Entsprechend der E-Government-Strategie des Bundes
ersetzen diese Optionen die Abrechnung auf Papier.
Bisher nutzen erst etwa die Hälfte der steuerpflichtigen
Personen die Möglichkeit zur digitalen Abrechnung. Für
die Anderen besteht ab Januar 2021 Anpassungsbedarf.
(Julia Nadine Warnke, Schweiz – Umsatzsteuer: Zukünftig nur
noch digitale Mehrwertsteuerabrechnung; Germany Trade & Invest,
11.11.2020)