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Russland: Neue Regelungen für Abfindungszahlungen an Mitarbeiter bei Liquidation
Bisher haben Unternehmen in Russland bei
Liquidation ihres Unternehmens häufig die
gesetzlichen Abfindungen an ihre Angestellten
nicht vollständig ausgezahlt. Mit Änderungen des
russischen Arbeitsgesetzbuches und des Gesetzes
„Über die staatliche Registrierung juristischer
Personen und Einzelunternehmen“ ist dies nun
nicht mehr möglich.
Am 13. August 2020 sind Änderungen in Kraft
getreten, nach denen eine Liquidierung nur erfolgen
kann, wenn alle gesetzlich zwingend vorgesehenen
Abfindungen vollständig an die Mitarbeiter
ausgezahlt wurden. Die Arbeitnehmerrechte
werden dadurch – zumindest auf dem Papier –
gestärkt.
Die Kündigungsfrist bei Liquidation beträgt zwei
Monate. Mitarbeiter, die gekündigt werden,
arbeiten also bei vollem Lohn zwei Monate
weiter bis zum letzten Arbeitstag, an dem die
sogenannte „Endabrechnung“ zu machen ist.
Die „Endabrechnung“ beinhaltet ausstehende
Lohnzahlungen, Vergütung für nicht genommenen
Urlaub, Boni etc. – und eben Abfindungszahlungen.
Mitarbeiter, die wegen Liquidation entlassen
werden, haben einen Abfindungsanspruch von
zunächst einem Monatsgehalt, diese Abfindung
wird mit der Endabrechnung ausgezahlt.
Mitarbeiter, die im ersten Monat nach Kündigung
keine neue Arbeit finden, haben einen Anspruch
auf eine zusätzliche Abfindung von einem weiteren
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Monatsgehalt für den zweiten Monat ab dem
Entlassungsdatum. Um diese zusätzliche Abfindung
vom Arbeitgeber zu erhalten, hat der Mitarbeiter
dies dem Arbeitgeber spätestens innerhalb von
15 Werktagen nach dem Ende des zweiten Monats
ab dem Entlassungstag mitzuteilen.
In Ausnahmefällen kann das Arbeitsamt den
Arbeitgeber zur Zahlung eines dritten Monatsgehalts
verpflichten, wenn der Mitarbeiter sich innerhalb
von 14 Werktagen ab dem Entlassungsdatum an
das Arbeitsamt gewandt hat, aber in den ersten
beiden Monaten keine neue Arbeit gefunden hat.
Damit sich Liquidationen durch die Gesetzesänderungen
nicht verzögern, kann der Arbeitgeber
wählen, ob er die zusätzlichen Abfindungen wie
oben beschrieben schrittweise oder einmalig
auszahlt.
Sämtliche Zahlungen sind vor der Eintragung der
Liquidierung des Unternehmens zu leisten. Im
Antrag auf Eintragung der Liquidierung an die
Steuerbehörden, die das russische Handelsregister
führen, ist die Bezahlung sämtlicher arbeitsrechtlicher
Ansprüche zu bestätigen und gegebenenfalls
nachzuweisen. Andernfalls erfolgt keine
Eintragung des Liquidationsvermerks.
(Thomas Brand, Neuregelungen für Abfindungszahlungen an
Mitarbeiter bei Liquidation in Russland; Cross Border Business
Lawyers, 23.10.2020)