Steuern
Deutschland: Steuerliche Auswirkung bei Beschäftigung im Ausland
Wer vorübergehend im Ausland arbeitet, sollte sich
vorab erkundigen, welche steuerrechtlichen Regeln
gelten. Neben den deutschen Regeln muss man
unter Umständen auch das ausländische Steuerrecht
und - wenn vorhanden - die Abkommen zur
Doppelbesteuerung beider Staaten beachten.
Laut deutschem Einkommensteuergesetz gilt,
dass eine Person dort, wo sie ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, Steuern zahlen
muss. Wenn ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz
daher in Deutschland beibehält, ist er hier weiterhin
unbeschränkt steuerpflichtig, muss also das gesamte
inländische und ausländische Einkommen versteuern.
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Dieses Welteinkommen erstreckt sich nämlich
auch auf die im Ausland erzielten Einkünfte aus
nichtselbständiger Tätigkeit - unabhängig davon, ob
den Lohn weiterhin der inländische Arbeitgeber oder
z. B. eine ausländische Tochterfirma zahlt.
Anders ist die Beurteilung, wenn ein Arbeitnehmer
seinen Wohnsitz in Deutschland vollständig aufgibt,
denn dann ist der Arbeitnehmer in der Regel
hierzulande nur noch mit Einkünften beschränkt
steuerpflichtig, deren Quellen auch in Deutschland
liegen.
(DATEV, Mandanten-Monatsinformation, Ausgabe November 2020, S. 2)
Deutschland: Pendlerpauschale steigt ab 2021
Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab
dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden.
Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem
21. Entfernungs-Kilometer von 30 auf 35 Cent, von
2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Diesen
Betrag darf ein Arbeitnehmer pro Arbeitstag vom zu
versteuernden Einkommen abziehen. Dabei zählt die
einfache Entfernung. Die erhöhte Pendlerpauschale
soll zunächst bis 2026 gelten.
Geringverdiener, die mit ihrem zu versteuernden
Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen
und deshalb keine Steuern zahlen müssen, bekommen
eine sog. Mobilitätsprämie. Sie erhalten ab dem
21. Kilometer 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale
- also 4,9 Cent. Bei einem kürzeren Arbeitsweg
besteht jedoch kein Anspruch.
(DATEV, Mandanten-Monatsinformation, Ausgabe November 2020, S. 3)