Steuern
Ungarn: Steueränderungspaket 2018
Anfang 2018 wurde in Ungarn ein neues Steuerpaket
verabschiedet.
Das Steueränderungsgesetz sieht unter anderem
folgende steuerlichen Maßnahmen vor:
•Kosten für die Einrichtung und Inbetriebnahme von
Stromtankstellen für Elektrofahrzeuge sollen von
der Körperschaftsteuer steuerlich abzugsfähig sein;
•Mieteinnahmen aus Wohnungseigentum sollen mit
15 % besteuert werden;
•der Mehrwertsteuersatz für Internetanschluss-
Dienstleistungen soll von 18 % auf 5 % reduziert
werden;
•der Mehrwertsteuersatz für Fischprodukte soll von
27 % auf 5 % reduziert werden;
•die Mehrwertsteuer wird für viele Leistungen im
Gastronomiegewerbe von 18 % auf 5 % reduziert;
011 • www.heuser.de
•die inländischen Unternehmen, die ein Auslands-
konto besitzen, müssen die Existenz, die Eröffnung
und die Schließung eines solchen Kontos dem
zuständigen Finanzamt melden; wenn man der
Verpflichtung nicht nachkommt, können Geldbußen
verhängt werden;
•ab 2018 sollen Steuerzahler Rechnungen, die mit
einer speziellen Fakturierungssoftware ausgestellt
worden sind und mindestens 100.000 Forint
(ca. 320 Euro) Umsatzsteuer enthalten, an das
zuständige Finanzamt online übermittelt werden.
(Marcelina Nowak, Ungarn - Steueränderungspaket 2018; GTAI,
16.01.2018)