International Employment
Rumänien: Änderungen bei Besteuerung und Sozialabgaben
In Rumänien treten zum 1. Januar 2018 umfangreiche
Änderungen der Steuervorschriften und der Bestimmungen
zu Sozialabgaben in Kraft.
Der Einkommensteuersatz wird mit Wirkung zum
1. Januar 2018 von bislang 16 % auf 10 % (flat tax)
gesenkt. Dieser Steuersatz ist auf Lohnzahlungen,
Renten, selbständige Erwerbstätigkeit, Kapitalerträge,
Einkünfte aus Vermietung etc. gleichermaßen
anzuwenden.
Ab 2018 sind bei nichtselbständiger Arbeit
folgende Sozialabgaben abzuführen: ein Rentenversicherungsbeitrag
in Höhe von 25 % und ein
Krankheitsversicherungsbeitrag in Höhe von 10 %
(jeweils vom Arbeitnehmer zu tragen) sowie ein
Arbeitsversicherungsbeitrag (Arbeitslosigkeit, Berufskrankheit
etc.) in Höhe von 2,25 % und ein zusätzlicher
Rentenversicherungsbeitrag in Höhe von 4 % oder
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8 % bei besonderen Arbeitsbedingungen (jeweils vom
Arbeitgeber zu tragen).
Die Novelle setzt die Richtlinie (EU) 2016/1164
vom 12.07.2016 mit Vorschriften zur Bekämpfung
von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren
Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts
um.
Die entsprechende Novelle des Steuergesetzbuches
wurde durch die Verordnung Nr. 79 vom 8.11.2017
(„Ordonanță de urgență pentru modificarea și
completarea Legii nr. 227/2015 privind Codul fiscal“),
die im Amtsblatt „Monitorul Oficial“ Nr. 885 vom
10.11.2017 veröffentlicht wurde, vorgenommen.
(Dmitry Marenkov; Rumänien - Änderungen bei Besteuerung und
Sozialabgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2018; GTAI 28.12.2017)