Steuern
Termine Mai 2018
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
fällig werden:
Termine Mai 2018
Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden:
Steuerart
Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis
zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg)
abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der
nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu 3 Tagen werden
keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass
die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst 3 Tage nach Eingang des
Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung
erteilt werden.
Für den abgelaufenen Monat.
Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei
Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf
den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um
Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen
Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese
müssen dann bis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 24./25.05.2018) an
die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der
Fälligkeiten sind zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte
erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10 Tage vor dem Fälligkeitstermin an
den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf
einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.
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Fälligkeit
Ende der Schonfrist bei Zahlung durch
Überweisung1 Scheck2
Lohnsteuer,
Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag3
11.05.2018
14.05.2018
08.05.2018
Umsatzsteuer4
11.05.2018
14.05.2018
08.05.2018
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag
Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten
Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Gewerbesteuer
15.05.2018
18.05.2018
11.05.2018
Grundsteuer
15.05.2018
18.05.2018
11.05.2018
Sozialversicherung5
28./29.05.2018
entfällt
entfällt
1 Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen
grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf
elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag,Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis
der Zahlung bis zu 3 Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine
Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto
des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
2 Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst 3 Tage nach
Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine
Einzugsermächtigung erteilt werden.
3 Für den abgelaufenen Monat.
4 Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat,
bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene
Kalendervierteljahr.
5 Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den
drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um
Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei
allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise.
Diese müssen dann bis spätestens 2 Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am
24./25.05.2018) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale
Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind zu beachten. Wird die Lohnbuchführung
durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10
Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt
insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach
Feiertagen fällt.