Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die vierte Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2018.
In unserem Bereich International Employment finden Sie
Informationen über die aktuellen gesetzlichen Änderungen, die
den internationalen Arbeitsmarkt betreffen. In dieser Ausgabe
berichten wir über Änderungen in der Slowakischen Republik,
in Pakistan und Finnland.
In dem Teil Legal Management berichten wir unter anderem über
das neue Gesetz über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in
Schweden, über die Reform des Gesellschaftsrechts in Belgien
und über die Pflicht des Geschäftsführers zur Stellung des
Insolvenzantrags bei der Zahlungsunfähigkeit einer GmbH in
Deutschland.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
Unter anderem informieren wir Sie über die steuerfreie
Überlassung eines Computers an einen Arbeitnehmer in
Deutschland, die Bewertung des privaten Nutzungswerts von
Importfahrzeugen in Deutschland und über die steuerneutrale
Übertragung eines Einzelunternehmens auf eine GmbH.
Dazu setzen wir Sie über die Termine in Kenntnis, die Sie im
September 2018 beachten sollten.
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wussten Sie, dass EU-Bürger einen konsularischen Schutz weltweit genießen?
Seit dem 1. Mai 2018 haben EU-Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf konsularischen Beistand in jeder EUAuslandsvertretung
außerhalb der EU. In einem Drittland lebende oder reisende Unionbürger können sich
somit im Notfall an Konsulate oder Botschaften anderer EU-Mitgliedsländer wenden, wenn ihr Heimatland
nicht in dem Drittland vertreten ist. Außer Krisen und Naturkatastrophen ist der konsularische Schutz in
Fällen wie schwere Krankheit, Verhaftung sowie Verlust oder Diebstahl von Reisepässen im Ausland von
besonderer Bedeutung.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!
/www.heuser-collegen.de