International Employment - Nachrichtenspiegel
Euler Hermes Studie: Mit steigendem Vertrauen sinkt die Zahlungsmoral
Die weltweit positive wirtschaftliche Entwicklung
geht mit einer Verschlechterung der Zahlungsmoral
einher. Laut der aktuellen Euler Hermes „Payment
Behaviour“-Studie sind die Forderungslaufzeiten
(Days Sales Outstanding / DSO) 2017 weltweit
durchschnittlich um 2 Tage gestiegen. Die Folge:
Unternehmen warten im Durchschnitt 66 Tage und
damit so lange wie seit 2007 nicht mehr auf ihr
Geld. 2016 lag die Wartezeit bis zur Bezahlung von
Forderungen wie in den vier Jahren zuvor stabil bei
64 Tagen.
Die Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt
und der Zahlungsmoral gemäß DSO wird in der
Auswertung von Euler Hermes seit 2007 aufgezeigt.
Euler Hermes ist weltweiter Marktführer im Kreditversicherungsgeschäft
und anerkannter Spezialist
in den Bereichen Kaution, Garantien und Inkasso.
Über das unternehmenseigene Monitoring System
verfolgt und analysiert Euler Hermes täglich die
Insolvenzentwicklung kleiner, mittlerer und multinationaler
Unternehmen.
Die Verlängerung der Zahlungsfristen haben die
Experten von Euler Hermes in der Stichprobe, die
20 Branchen und 36 Ländern umfasst, übergreifend
beobachtet. In zwei von drei Branchen und zwei von
drei Ländern sind die Forderungslaufzeiten 2017
gestiegen. Dabei verstärken sich die Extreme: In
Branchen, in denen bereits sehr lange Zahlungsfristen
gewährt werden, warten Unternehmen seit 2017
noch länger auf ihr Geld.
Mit einer Wartefrist von 54 Tagen bis zur
Rechnungszahlung lag Deutschland auch 2017
unter dem internationalen Durchschnitt von 66 Tagen.
Allerdings ist im Vergleich zum Vorjahr auch
hier ein Tag hinzugekommen. Zwei Tage länger
(56 DSO) warteten russische Unternehmen auf ihr
Geld. Auch Großbritannien blieb trotz Unsicherheiten
im Zuge des Brexits mit 53 Tagen unter dem globalen
Durchschnitt.
Einen Grund für den Anstieg sehen die Euler Hermes
Experten in der verbesserten globalen Wirtschaftslage,
die Unternehmen zu mehr Vertrauen und dadurch zu
einer toleranteren Kontrolle der Zahlungseingänge
verleite.
(Auszug aus der Presseinformation von Euler Hermes Deutschland /
Hamburg/ vom 03.05.2018)
Indonesien: Steuererleichterungen für Investitionen in Zukunftsindustrien
Mit Wirkung vom 4. April 2018 ist die Verordnung
PMK35 des indonesischen Finanzministeriums
in Kraft getreten. Diese regelt zeitlich befristete
Steuerbefreiungen für neue Investitionen in Industrien,
die für die einheimische Wirtschaft
besonderen Zukunftscharakter aufweisen. Die
Mindestinvestitionssumme beträgt 500 Mrd. IDR
(ca. 30 Mio. Euro). Die Steuerbefreiung erfolgt
abhängig von der Höhe der Investition über
einen Zeitraum von fünf bis zwanzig Jahren.
Im Anschluss an diesen Zeitraum reduziert sich die
Körperschaftsteuer für zwei weitere Jahre um 50 %.
Anspruchsberechtigt kann nur eine in Indonesien
eingetragene Kapitalgesellschaft sein, die nicht bereits
einen Antrag auf eine Steuerbefreiung stellte. Des
Weiteren ist eine vom Finanzministerium geforderte
Eigenkapitalquote zu erfüllen.
Die Verordnung listet explizit 17 Industriebranchen
auf, für die die Steuerbefreiungen einschlägig sind.
Dazu zählen die Verarbeitung von Ausgangsstoffen für
die Gas- und Petrochemie, der Chemiebranche und der
Metallverarbeitung. Ferner erfasst sind Investitionen
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in die Zulieferung von Schlüsselkomponenten für
Kraftfahrzeuge, Flugzeuge, Züge und Schiffe sowie
in der Maschinenbau- und Elektronikindustrie. Die
maximale Steuerbefreiung erfolgt bei einer Investitionssumme
ab 30 Billionen IDR (ca. 1,8 Mrd. Euro).
Anträge können bis zum 2. April 2023 beim
Investment Coordinating Board (Badan Koordinasi
Penanaman Modal (BKPM)) eingereicht werden.
(Robert Herzner, Indonesien - Steuererleichterungen für Investitionen
in Zukunftsindustrien; GTAI 20.04.2018)
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