Steuern
Jahresabschluss 2016 muss bis zum Jahresende 2017 veröffentlicht werden
Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind,
ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen (z. B.
GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist
zur Veröffentlichung beachten. Der Abschluss
muss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats
des dem Abschlussstichtag nachfolgenden
Geschäftsjahrs offengelegt werden.3
Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse
nicht rechtzeitig einreichen, müssen mit der
Festsetzung von Ordnungsgeldern rechnen.4
Sie werden sodann durch das Bundesamt für
Justiz von Amts wegen aufgefordert, ihrer
gesetzlichen Verpflichtung innerhalb von sechs
Wochen nachzukommen. Mit der Anforderung
ist gleichzeitig eine Mahngebühr fällig, die auch
nach verspäteter Einreichung nicht erlassen bzw.
angerechnet wird. 5
Für Kleinstkapitalgesellschaften, die an zwei aufeinanderfolgenden
Abschlussstichtagen mindestens
zwei der folgenden Merkmale nicht überschreiten
(Bilanzsumme bis 350.000 €, Umsatzerlöse bis
700.000 € und durchschnittlich zehn beschäftigte
Arbeitnehmer) sieht das Gesetz Erleichterungen
vor 6 :
3 § 325 HGB.
4 § 335 Abs. 1 Nr. 1 HGB.
5 § 335 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB.
6 § 264 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 267a HGB.
7 § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB.
8 § 285 Nr. 9 Buchst. c HGB.
9 § 160 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG.
10 § 264 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. Satz 2 HGB.
11 § 275 Abs. 5 HGB.
12 § 326 Abs. 2 HGB.
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Sie müssen unter bestimmten Voraussetzungen
keinen Anhang erstellen. Hierfür müssen
bestimmte Angaben unter der Bilanz ausgewiesen
sein: Angaben zu den Haftungsverhältnissen7,
Angaben zu den Vorschüssen oder Krediten,
die an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans,
eines Beirats oder Aufsichtsrats gewährt wurden8,
erforderliche Angaben zu den eigenen Aktien
der Gesellschaft (bei einer Aktiengesellschaft)9.
Darüber hinaus können in besonderen Fällen
zusätzliche Anhangangaben nötig sein, wenn der
Abschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage widerspiegelt.10
Auch werden Kleinstkapitalgesellschaften
Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe
im Jahresabschluss eingeräumt.11 Schließlich
können die gesetzlichen Vertreter dieser
Gesellschaften zwischen der Offenlegung
durch Veröffentlichung (Bekanntmachung
der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch
Hinterlegung der Bilanz beim Betreiber des
Bundesanzeigers wählen. Dabei ist auch im Fall
der Hinterlegung die elektronische Einreichung
der Unterlagen vorgeschrieben.12
(DATEV, November 2017)