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Gründung eines Unternehmens auf Mauritius
Der Inselstaat Mauritius im Südwesten des
Indischen Ozeans stand seit dem 16. Jahrhundert
nacheinander unter niederländischer, französischer
und britischer Herrschaft. Seit 1968 ist Mauritius
ein eigenständiger Staat und gehört zum britischen
Commonwealth. Die Einwohnerzahl beläuft sich
auf 1,2 Millionen. Die Amtssprachen des Landes
sind Englisch und Französisch. Mauritius hat sich
seit seiner Unabhängigkeit zum diversifiziertem
Wirtschaftsstandort mit einem wachsenden
Industrie-, Finanz- und Tourismussektor entwickelt.
Der Staat befindet sich auf der sogenannten weißen
Liste der OECD. In dieser Liste führt die OECD
die Staaten auf, die sich dem internationalen
Steuerstandard verpflichten und ihn entsprechend
umsetzen. Staaten, die weniger kooperieren, werden
in der grauen oder sogar in der schwarzen Liste der
OECD geführt.
Mauritius wird international für ihre Stabilität sowie
die attraktive Gesetzgebung für Offshore-Firmen
geschätzt. Seit Jahren ist der Staat ein international
bekannter Offshore-Standort, in dem jedes Jahr
tausende Offshore-Gesellschaften gegründet
werden. Gesellschaften können auf Mauritius zwei
unterschiedliche Bewilligungen erhalten: “Category
1 Global Business Licence (GBL 1)“ und „Category 2
Global Business Licence (GBL 2)“.
Die GBL1-Gesellschaft (International)
Eine GBL1-Gesellschaft übt aktive Geschäftstätigkeiten
außerhalb Mauritius aus und muss Steuern auf
Mauritius zahlen. Nur, wenn die Financial Services
-Commission (FSC) Mauritius als zuständige
Aufsichtsbehörde ausdrücklich zugestimmt hat,
erteilt diese eine GBL1. Damit darf die GBL1-
Gesellschaft Geschäfte mit Ortsansässigen und in
der Landeswährung tätigen sowie in Immobilien
investieren.
Damit eine GBL1-Gesellschaft von den zahlreichen
Doppelbesteuerungsabkommen profitieren kann,
die der Inselstaat mit vielen internationalen Staaten
unterhält, ist die Ausführung von Buchführung,
Management und Kontrollen vor Ort notwendig.
Die DBA sehen darin den Ort der geschäftlichen
Oberleitung.
Die Geschäftsführung der Mauritius-Gesellschaft
besteht aus mindestens zwei juristischen oder
natürlichen Personen, wobei einer der Geschäftsführer
eine natürliche Person mit Lebensmittelpunkt auf
Mauritius sein muss.
09 • www.heuser.de
Als Gesellschafter können ein bis 25 Aktionäre an dem
Unternehmen beteiligt werden. Die GBL1-Gesellschaft
muss einen ortsansässigen Company Secretary
anstellen, der für viele Aufgaben der Verwaltung
zuständig ist. Diese Position entspricht in etwa einem
Prokuristen in einem deutschen Unternehmen. Ein
Mindeststammkapital ist für die GBL1-Gesellschaft
auf Mauritius gesetzlich nicht vorgeschrieben. Die
GBL1-Gesellschaften profitieren von der mauritischen
Niedrigsteuer und sind grundsätzlich mit 15 Prozent
besteuert.
Die behördliche Gebühr für die Eintragung der GBL1-
Gesellschaft beträgt 2.775 USD (ca. 2.350 Euro) und
die jährliche Gebühr für die GBL1-Gesellschaft beträgt
2.125 USD (ca. 1.800 Euro). Die anwaltlichen Kosten
bei der Gründung der GBL1-Gesellschaft belaufen
sich auf 3.000 USD (ca. 2.550 Euro).
Die Eintragung der GBL1-Gesellschaft dauert sieben
bis zehn Werktage.
Die GBL2-Lizenz auf Mauritius (Offshore)
Auch bei einem GBL2-Unternehmen muss ein
Geschäftssitz auf Mauritius vorhanden sein und
die Financial Services Commission muss die
Geschäftsgründung genehmigen. Es handelt
sich jedoch um eine Offshore-Gesellschaft, die
ausschließlich außerhalb des Landes, in dem sie
ihren Sitz hat, Geschäfte abwickelt. Diese Art von
Unternehmen wird auch Exempted Company genannt.
Für die Geschäftsgründung sind ein Direktor und ein
Aktionär notwendig. Ein Mindeststammkapital ist für
die GBL2-Gesellschaft auf Mauritius gesetzlich nicht
vorgeschrieben. Eine GBL2-Gesellschaft profitiert nicht
von internationalen Doppelbesteuerungsabkommen,
dafür unterliegt sie keiner Besteuerung und muss
auch keine Quellensteuer zahlen.
Es besteht keine Pflicht zur Führung einer ordentlichen
Buchhaltung und das Geschäftskonto kann auch bei
einer Bank im Ausland unterhalten werden.
Die Geschäftstätigkeit einer GBL2-Gesellschaft
darf nicht die Bereiche Banken, Versicherungen,
Investmentfonds oder Trusts umfassen. Ansonsten ist
das Unternehmen in seiner Geschäftstätigkeit nicht
beschränkt.
Die behördliche Gebühr für die Eintragung der GBL2-
Gesellschaft beträgt 465 USD (ca. 390 Euro) und die
jährliche Gebühr für die GBL2-Gesellschaft beträgt
300 USD (ca. 250 Euro). Die anwaltlichen Kosten bei
der Gründung der GBL2-Gesellschaft belaufen sich
auf 500 USD (ca. 420 Euro).
Die Eintragung der GBL2-Gesellschaft auf Mauritius
dauert zwei Werktage. (Aleksandra Pieczynska)