Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die sechste Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2017.
In unserem Bereich International Employment finden Sie
Informationen über die aktuellen Fragen, die den internationalen
Arbeitsmarkt betreffen. In dieser Ausgabe berichten wir über
den einheitlichen Europäischen Patentschutz nach dem Brexit
sowie über die Bereitschaft der Führungskräfte zum Jobwechsel
ins Ausland.
In dem Teil Legal Management stellen wir Ihnen die Geschichte
des Topmanagers, Thomas Middelhof, der wegen Untreue und
Steuerhinterziehung zur mehrjährigen Haftstrafe verurteilt
wurde, vor. Darüber hinaus informieren wir Sie in diesem Teil,
wie man auf Mauritius ein Unternehmen gründen kann.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
Unter anderem informieren wir Sie über das neue
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und
Finnland, über neue Beitragsbemessungsgrenzen ab dem
1. Januar 2018 sowie darüber, welche Unterlagen im Jahr
2018 vernichtet werden können. Dazu setzen wir Sie über die
Termine in Kenntnis, die Sie im Januar 2018 beachten sollten.
Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Fest, viel Gesundheit und
Erfolg in 2018!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wussten Sie, dass nach Finnland entsandte Arbeitnehmer bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde
registriert sein müssen?
Seit September 2017 müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zur vorübergehenden Arbeitsleistung
nach Finnland entsandt werden, bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu gemeldet werden.
Diese Meldung muss vor der Aufnahme der Arbeit in Finnland gemacht werden.
Eine vorherige Anmeldung ist ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn die Entsendung innerhalb einer
Gesellschaft oder eines Konzerns erfolgt und nicht länger als fünf Tage innerhalb von vier Monaten andauert.
Diese Ausnahme gilt nicht für Unternehmen der Baubranche. Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit
einer Geldbuße von 1.000 Euro bis 10.000 Euro geahndet werden.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!