Steuern
Werbungskosten des Gesellschafters einer GmbH wegen
Inanspruchnahme aus einem Schuldbeitritt
Der zu 98 % beteiligte Gesellschafter einer GmbH
erklärte zu einer Verbindlichkeit der GmbH seinen
Schuldbeitritt und wurde daraus in Anspruch
genommen. Das Finanzamt verweigerte die
Anerkennung der Zahlungen als Werbungskosten
bei den Kapitaleinkünften.
Dem folgte auch der Bundesfinanzhof 13 mangels
einer wirtschaftlichen Belastung des Gesellschafters.
Der Gesellschafter hätte aufgrund seiner Inanspruchnahme
aus dem Schuldbeitritt einen
Regressanspruch gegen die GmbH gehabt. Diesen
Neue Beitragsbemessungsgrenzen ab 1. Januar 2018
Ab 1. Januar 2018 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung: 14
2018
monatlich
2017
monatlich
Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen
für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 59.400 €. Für die bereits am
31. Dezember 2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze
53.100 €.
(DATEV, Dezember 2017)
013 • www.heuser.de
machte er nicht geltend. Dadurch handelte er
wirtschaftlich wie ein Darlehnsgeber gegenüber der
GmbH. Auch wenn der Schuldbeitritt zivilrechtlich
zu einer eigenen Verbindlichkeit des Gesellschafters
geführt hat, sind die Zahlungen steuerlich
als Gewährung eines Darlehns an die GmbH
anzusehen. Die Auszahlung einer Darlehnsvaluta
führt zunächst nicht zu Werbungskosten. Die
wirtschaftliche Belastung tritt erst ein, wenn auf
die Rückzahlungsforderung verzichtet wird oder
das Darlehn endgültig ausfällt.
(DATEV, Dezember 2017)
13 BFH, Urt. v. 14.03.2017, VIII R 39/14, BFH/NV 2017, S. 1159, LEXinform 0934819.
14 Bundesregierung, Mitt. v. 27.09.2017, LEXinform 0447160.
2018
jährlich
2017
jährlich
West
Krankenversicherung 4.425 € 4.350 € 53.100 € 52.200 €
Pflegeversicherung 4.425 € 4.350 € 53.100 € 52.200 €
Rentenversicherung 6.500 € 6.350 € 78.000 € 76.200 €
Arbeitslosenversicherung 6.500 € 6.350 € 78.000 € 76.200 €
Ost
Krankenversicherung 4.425 € 4.350 € 53.100 € 52.200 €
Pflegeversicherung 4.425 € 4.350 € 53.100 € 52.200 €
Rentenversicherung 5.800 € 5.700 € 69.600 € 68.400 €
Arbeitslosenversicherung 5.800 € 5.700 € 69.600 € 68.400 €