Steuern
Saudi-Arabien: Vier Sektoren für ausländische Investoren geöffnet
Ausländer dürfen in Saudi-Arabien unbeschränkt
investieren. Ausnahmsweise nicht, wenn es sich um
einen Sektor aus der Negativliste handelt. Diese
wurde nun verkürzt.
Der Ministerrat hat mit Dekret Nr. 103 vom
23. Oktober 2018 die folgenden Bereiche aus der
Negativliste gestrichen:
• Dienstleistungen zur Rekrutierung von
Arbeitskräften,
• Audio- und Videodienstleistungen,
• Transportdienste auf dem Landweg und
• Vermittlung von Immobilien.
Das Dekret wurde einen Tag später im offiziellen
Amtsblatt veröffentlicht.
(Sherif Rohayem, Saudi-Arabien öffnet vier Sektoren für ausländische
Investoren; GTAI 28.11.2018)
Slowenien: Neue Regelungen zur Förderung von Investitionen
010 • www.heuser.de
Das Gesetz über die Förderung von ausländischen
Investitionen und die Internationalisierung von
Unternehmen von 2006 ist abgeschafft worden. Das
nunmehr geltende „Gesetz über die Förderung von
Investitionen“ regelt die neuen Investitionsanreize.
Das Interesse an Investitionen in Slowenien hat
zugenommen, so dass die Notwendigkeit bestand,
eine bessere Unterstützung zu gewährleisten. Neu
ist, dass die ausländischen und die inländischen
Investitionen gleichbehandelt werden.
Das neue Gesetz regelt die Investitionsformen, deren
Bedingungen und Kriterien sowie das Verfahren. Die
Investitionsanreize können in Form von Darlehen,
Bürgschaften, Subventionen, Zinsschüssen sowie
durch Verkauf einer im Eigentum einer Gemeinde
sich befindlichen Immobilie gewährt werden
(Artikel 3 „Formen von Investitionsanreizen“).
Im Art. 4 („Bedingungen für die Gewährung von
Anreizen“) ist geregelt, dass der Mindestanlagewert
in der Herstellung eine Million Euro und bei
der Anlage in Dienstleistungstätigkeit sowie
in Entwicklung und Forschung 500.000 Euro
betragen muss, wobei mindestens 50 Prozent des
Investitionsvolumens in Maschinen und Anlagen
investiert werden müssen.
(Marcelina Nowak, Slowenien - Neue Regelungen zur Förderung von
Investitionen; GTAI 20.12.2018)