International Employment
Irland: Modernisierung des PAYE-Systems
Das Lohnsteuerabzug-System (Abkürzung „PAYE“ von
„Pay as you earn“) in Irland wurde modernisiert.
Die Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2019.
Die wichtigste besteht darin, dass alle Zahlungen,
die ab dem 1. Januar an die Mitarbeiter geleistet
werden, durch ein neues Echtzeit-Meldeverfahren
an das Finanzamt gemeldet werden müssen.
In Vorbereitung müssen alle Arbeitgeber sicherstellen,
dass alle ihre Mitarbeiter registriert sind,
dass sie eine aktuelle Steuergutschrift (P2C) für
alle Mitarbeiter erhalten und überprüft haben,
dass sie die richtigen PPS-Nummern (Personal
and Public Service Number) für alle Mitarbeiter
haben und eine Arbeitsbescheinigung (P45) für
alle ausgeschiedenen Mitarbeiter ausgestellt
haben. Der Steuerbehörde musste bis zum
31. Oktober 2018 eine Liste aller derzeitigen
Mitarbeiter vorgelegt werden.
Mit der Erstellung der Gehaltsabrechnung übermittelt
der Arbeitgeber der Steuerbehörde
Lohn- und Gehaltszahlungen, berechnete Steuer
und andere Abzüge, sowie Angaben zu allen
Arbeitnehmern, mit den das Arbeitsverhältnis
beendet beziehungsweise begonnen wurde. Der
Arbeitgeber erhält dann eine Bestätigung über
alle gemeldeten Arbeitnehmer, gezahlte Gehälter
und Summe der Abzüge. Eventuelle notwendige
05 • www.heuser.de
Berichtigungen der Gehaltsabrechnung müssen
der Steuerbehörde gemeldet werden. Nach
erfolgter Meldung wird dem Arbeitgeber eine
berichtigte Bestätigung zugestellt. Die monatlich
erfolgten Übermittlungen ersetzen die bisher zum
Jahresende übliche Abstimmung und Bestätigung
des Jahreskontos.
Mitarbeiter können sich jetzt bei der Steuerbehörde
einloggen (unter „MyAccount“) und sehen, was
von ihrem Arbeitgeber in Bezug auf sie eingereicht
wurde. Am Jahresende können die Mitarbeiter
ihre offiziellen Verdienstnachweise und Abzüge
einsehen und ausdrucken. Da die Mitarbeiter
nun die an die Steuerbehörde gemeldeten
Daten uneingeschränkt einsehen können, wird
dies die Transparenz erhöhen und die schnelle
Fehlerbehebung erleichtern.
Zahlungsfrequenzen, wöchentlich, monatlich oder
vierteljährlich, bleiben bestehen. Arbeitgeber,
die vierteljährlich und jährlich zur Zahlung
veranlagt sind, erhalten eine monatliche Übermittlungsbestätigung
von der Steuerbehörde, die
Fälligkeit der Zahlung bleibt jedoch gleich.
(Heike Hartmann; Quellen: Hugh McCarthy & Associates, PAYE
Modernisation, Information an die Mandanten, November 2018;
Hugh McCarthy & Associates, PAYE Modernisation for Employees,
Newsletter Issue 4/2018; S. 3)