International Employment - Nachrichtenspiegel
USA: Höherer Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen
Seit dem 1. Januar 2019 ist der Mindestlohn für
Arbeitnehmer von Privatunternehmen, die öffentliche
Aufträge ausführen, gestiegen. Der Mindestlohn
wurde von 10,10 USD auf 10,60 USD pro Stunde
erhöht. Für Arbeitnehmer, bei denen Trinkgeld mit
zum Lohnbestandteil gehört (tipped employees),
steigt der Mindestlohn von 7,25 USD auf 7,40 USD
pro Stunde.
Festgelegt wird der Mindestlohn vom US-Arbeitsministerium,
(Executive Order) von 2014 ermächtigt ist.
(Corrinna Päffgen, USA - Höherer Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen;
GTAI 22.11.2018)
Schweiz: Neue Regelungen für Grenzgänger
Nach Paragraph 15a Abs. 2 des deutschschweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommens
bleibt das Besteuerungsrecht auch bei der Nichtrückkehr
an den Wohnsitz unter bestimmten
Voraussetzungen im Einsatzland.
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung
des Artikels 15a Absatz 2 haben die Finanzbehörden
der Schweiz und Deutschland die
Konsultationsvereinbarung abgeschlossen, in der
der Begriff der Nichtrückkehr definiert wurde.
Eine Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung
liegt namentlich dann vor, wenn die Rückkehr
an den Wohnsitz aus beruflichen Gründen nicht
möglich oder nicht zumutbar ist. Bei Benutzung
eines Kraftfahrzeugs ist eine Rückkehr der unselbstständig
erwerbstätigen Person nach Arbeitsende
an ihren Wohnsitz insbesondere nicht zumutbar,
04 • www.heuser.de
das dazu durch einen Präsidialerlass
wenn die kürzeste Straßenentfernung für die
einfache Wegstrecke über 100 Kilometer beträgt.
Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
ist eine Rückkehr nach Arbeitsende an den
Wohnsitz insbesondere nicht zumutbar, wenn die
schnellste Verbindung zu den allgemein üblichen
Pendelzeiten für die einfache Wegstrecke länger als
1,5 Stunden beträgt. Von einem Nichtrückkehrtag
ist bei vorliegender Unzumutbarkeit der Rückkehr
nur auszugehen, wenn die unselbstständig
erwerbstätige Person glaubhaft macht, dass sie
tatsächlich nicht an ihren Wohnsitz zurückgekehrt
ist.
Die Konsultationsvereinbarung gilt für alle Sachverhalte
ab dem 1. Januar 2019.
(Quelle: Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom
25. Oktober 2018)
Deutschland: Reisezeit ist Arbeitszeit - BAG-Urteil zur Vergütung von Reisezeiten
Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend
zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin-
und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu
vergüten. Dabei sei die Erforderlichkeit an der Reisezeit
festzumachen, die bei einem Flug in der Economy-
Class anfiele, entschied das Bundesarbeitsgericht im
Urteil vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17).
In dem verhandelten Fall war ein Bauinspektor nach
China gereist und verlangte für die gesamte Reisezeit
(insgesamt 37 Stunden) eine Vergütung, auf die er laut
Bautarifvertrag einen Anspruch hatte. Die Reisezeit ist
hierbei Arbeitszeit, entschieden die Richter des BAG.
Das BAG entschied aber auch, dass Umwege nicht
vergütet werden. Das heißt, der Vergütungsanspruch
besteht nur für die eigentliche Reisezeit, nicht aber
für einen Zwischenstopp.
Die Frage, ob der Tarifvertrag hier von Relevanz sei,
ließ das Bundesarbeitsgericht offen. Die BAG-Richter
verwiesen vielmehr darauf, dass der Anspruch auf
Vergütung der Reisezeiten grundsätzlich bestehe. Es
liege immer dann eine vergütungspflichtige Tätigkeit
vor, wenn ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber
Zeit aufwende. Und dies sei auch bei Reisezeiten der
Fall.
(Aleksandra Pieczynska; Quelle: Pressemitteilung Nr. 51/18,
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.10.2018, 5 AZR 553/17)