Steuern
Deutschland: Tarifermäßigung für die Besteuerung von Abfindungen nur
bei Auszahlung in einem Veranlagungszeitraum
Abfindungen wegen des Ausscheidens aus einem
Dienstverhältnis können unter bestimmten Voraussetzungen
ermäßigt besteuert werden. Dafür muss
es in dem betreffenden Veranlagungszeitraum zu
einer Zusammenballung der Einkünfte kommen
und in Folge eine erhöhte steuerliche Belastung
entstehen.
Bei einer Aufteilung der Abfindung auf zwei
oder mehrere Jahre wird die Tarifermäßigung
grundsätzlich nicht gewährt. Unschädlich ist es
jedoch, wenn im zweiten Jahr nicht mehr als 10 %
der Gesamtentschädigung gezahlt werden.
(Quelle: Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf 8)
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur
Textbausteinsammlung Ausgabe Juli 2019, S. 9)
Deutschland: Keine Änderung bestandskräftiger Körperschaftsteuerbescheide
wegen Erfassung von Schwarzeinnahmen beim Gesellschafter
Wird der Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters
einer Kapitalgesellschaft geändert,
weil er seiner Gesellschaft verdeckt einen Vermögensvorteil
zugewendet hat (sog. verdeckte
Einlage), können auch bereits bestandskräftige
Steuerbescheide der Kapitalgesellschaft geändert
werden. Der Gesetzgeber will damit eine möglichst
gleiche steuerliche Behandlung auf Seiten des
Gesellschafters und der Gesellschaft erreichen. Eine
verdeckte Einlage liegt vor, wenn der Gesellschafter
der Gesellschaft einen Vermögensvorteil zuwendet,
ohne dafür Gesellschaftsrechte zu erhalten.
Eine Änderung bestandskräftiger Steuerbescheide
der Kapitalgesellschaft setzt nach Auffassung des
Bundesfinanzhofs 9 voraus, dass gegenüber dem
Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbescheid
mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten
Einlage ergeht. Wird der Einkommensteuerbescheid
aus anderen Gründen (z. B. wegen der Erfassung von
Schwarzeinnahmen im Betrieb des Gesellschafters)
erlassen oder geändert, können bestandskräftige
Steuerbescheide der Kapitalgesellschaft nicht
geändert werden. Dies gilt auch dann, wenn
mit den Schwarzeinnahmen des Gesellschafters
Betriebsausgaben der Kapitalgesellschaft bezahlt
wurden.
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(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur
Textbausteinsammlung Ausgabe Juni 2019, S. 18)
8 FG Düsseldorf, Urt. v. 08.11.2018, 15 K 2482/18, LEXinform 5021955.
9 BFH, Urt. v. 11.09.2018, I R 59/16, BFH/NV 2019, S. 347, LEXinform 0951069 .