Vorwort
Liebe Leserinnen und liebe Leser,
nachstehend überreichen wir Ihnen die vierte Ausgabe unseres
Magazins für das Jahr 2019.
In unserem Bereich International Employment finden Sie
Informationen über die aktuellen Fragen, die den internationalen
Arbeitsmarkt betreffen. In dieser Ausgabe berichten wir unter
anderem über die Änderungen bei befristeten und unbefristeten
Arbeitsverhältnissen in den Niederlanden und über das Urteil
des deutschen Bundesarbeitsgerichts zu Mehrarbeitszuschlägen
für Teilzeitbeschäftigte.
In dem Teil Legal Management informieren wir Sie unter
anderem über die Erweiterung der Pflicht zur Einrichtung
eines Kontrollorgans in der GmbH in Italien und über das Urteil
des deutschen Bundesgerichtshofs zur Haftung des GmbHGeschäftsführers
bei einer Ressortaufteilung.
Unser Bereich Steuern enthält viele aktuelle und praktische
Informationen zum Steuerwesen, insbesondere im Geschäftsverkehr.
Unter anderem informieren wir Sie über die
Anforderungen an den Nachweis für innergemeinschaftliche
Lieferungen, über das Besteuerungsrecht und den Abzug
ausländischer Steuern bei Arbeitnehmertätigkeit im Ausland
und über die Angemessenheit von Beraterhonoraren in
Deutschland. Dazu setzen wir Sie über die Termine in Kenntnis,
die Sie im September 2019 beachten sollten.
Wir hoffen, dass Sie an unserer Themenauswahl dieses
Magazins Gefallen finden!
Ihr Achim Heuser
03 • www.heuser.de
Achim Heuser - Rechtsanwalt
Aktueller Tipp:
Wissen Sie ob Unternehmen für jede Reise ins EU-Ausland eine Entsendebescheinigung beantragen
müssen?
Derzeit besteht vielfach Unsicherheit, ob für jede Tätigkeit wie zum Beispiel eine Geschäftsreise von kurzer
Dauer eine A1-Bescheinigung im Vorfeld beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden
muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat diesbezüglich eine Stellungnahme
herausgegeben. Das BMAS weist darauf hin, dass Arbeitgeber die Bescheinigung bei Bedarf grundsätzlich
auch nachträglich einreichen können. In bestimmten Ländern sollte die Bescheinigung wegen nationaler
Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit aber zwingend im Vorfeld vorliegen.
Unsere Kanzlei kann Sie bei diesen und anderen Fragen gerne unterstützen!