Legal Management
Zypern: Konkretisierung der Modernisierung des Gesellschaftsrechts
Am 1. November 2019 hat das zyprische Handelsregister
eine Mitteilung bezüglich Änderungen des Gesellschaftsrechts
veröffentlicht. Durch die Umsetzung
des Gesetzes Nr. 149(I)/2018 wird das System
zur Einreichung von Formularen reformiert und
gleichzeitig werden die Geldbußen für die verspätete
Einreichung ebendieser Formulare geändert.
Das Gesetz bestimmt, dass das Handelsregister
Geldbußen wegen Nichteinhaltung der entsprechenden
Fristen zur Mitteilung von Änderungen
in einer Gesellschaft wie folgt festlegen darf:
•Zuteilung von Aktien: Frist von einem Monat
•Änderung des Sitzes der Gesellschaft: Frist von
14 Tagen
•Übertragung von Aktien: Frist von 14 Tagen
•Wechsel der Repräsentanten einer Gesellschaft: Frist
von 14 Tagen
•Änderungen, die von ausländischen Unternehmen
eingereicht werden: Frist von 15 Tagen.
Deutschland: Überprüfung der Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Bezüge der Gesellschafter-Geschäftsführer müssen
regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft
werden. Bei dieser Prüfung werden folgende
Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt
(einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen
(z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifi-
kationen), Pensionszusagen und Sachbezüge. 3
Die Vergütungsbestandteile dürfen sowohl dem
Grunde, als auch der Höhe nach nicht durch das
Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein. Zudem
müssen die einzelnen Gehaltsbestandteile sowie die
Gesamtvergütung angemessen sein. Danach ist zu
prüfen, ob auch ein fremder Geschäftsführer, der
keine Beteiligung an der GmbH hält, diese Entlohnung
für seine Tätigkeit erhalten würde. Es kann auch
notwendig sein, die Tantieme und die Gesamtbezüge
z. B. wegen weiterer Bezüge aus anderen Tätigkeiten
auf einen bestimmten Höchstbetrag zu begrenzen. 4
Beschäftigt eine GmbH mehrere Geschäftsführer,
müssen insbesondere bei kleinen Unternehmen ggf.
Vergütungsabschläge vorgenommen werden. 5
010 • www.heuser.de
Für die verspätete Einreichung wird eine Geldbuße
in Höhe von 50,00 Euro erhoben, wobei für jeden
weiteren Tag der Nichteinhaltung der Frist ein
zusätzlicher Betrag in Höhe von 1,00 Euro fällig wird
- bis zu einer Obergrenze von 250,00 Euro.
Die Nichteinreichung des Jahresabschlusses (Frist von
28 Tagen) führt ebenfalls zu einer Geldbuße in Höhe
von 50,00 Euro. Diese Strafe wird für eine Dauer
von sechs Monaten um je 1,00 Euro pro Tag erhöht.
Nach Ablauf von sechs Monaten wird pro Tag eine
weitere Strafe in Höhe von 2,00 Euro (bis zu einem
Höchstbetrag von 500,00 Euro) fällig.
Die oben genannten Änderungen gelten ab dem
18. Dezember 2019.
(Nadine Bauer; Zypern - Konkretisierung der Modernisierung des
Gesellschaftsrechts; Germany Trade & Invest – GTAI; 14.11.2019)
Damit die Vergütungen des Gesellschafter-Geschäftsführers
als Betriebsausgaben berücksichtigt
werden können, muss zuvor ein Anstellungsvertrag
abgeschlossen werden. In diesem muss klar und
eindeutig formuliert werden, welche Vergütungen
der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält. Fehlen
diese Vereinbarungen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung
vor.
Sowohl die Neufestsetzung als auch sämtliche
Änderungen der Bezüge sind grundsätzlich im Voraus
durch die Gesellschafterversammlung festzustellen. 6
Hinweis: Aufgrund der Vielzahl der Urteile zu
diesem Themengebiet ist es sinnvoll, die Bezüge
insgesamt mit einem Steuerberater abzustimmen.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur
Textbausteinsammlung Ausgabe Dezember 2019, S. 26)
3 BMF, Schr. v. 14.10.2002, IV A 2-S 2742-62/02, B StBl 2002 I, S. 972, LEXinform 0576856; BMF, Schr. v. 01.02.2002,
IV A 2-S 2742-4/02, B StBl 2002 I, S. 219, LEXinform 0576198.
4 BFH, Urt. v. 15.12.2004, I R 79/04, BFH/NV 2005, S. 1147, LEXinform 590073 1; BFH, Urt. v. 27.02.2003, I R 46/01,
BStBl 2004 II, S. 132, LEXinform 0815854.
5 BFH, Beschl. v. 09.10.2013, I B 100/12, BFH/NV 2014, S. 385, LEXinform 590755 6.
6 BMF, Schr. v. 16.05.1994, IV B7-S 2742-14/94, BStBl 1994 I, S. 868, LEXinform 0107709.