Global Mobility - Nachrichtenspiegel
Europäische Union: Änderungen bei Beantragung der A1-Bescheinigung
Seit dem 1. Januar 2020 sind Änderungen im
elektronischen Verfahren zur A1-Bescheinigung in
Kraft getreten. Die Änderungen sind Bestandteil der
“Gemeinsamen Grundsätze für das elektronische
Antrags- und Bescheinigungsverfahren”.
Folgende Änderungen sind ab Januar 2020 zu be-
rücksichtigen:
- die Angaben zu “Beginn der Entsendung” und
“Ende der Entsendung” sind verpflichtend;
04 • www.heuser.de
- die Angaben zur Wohnanschrift des Arbeitnehmers
sind verpflichtend; die Angabe der Anschrift des
Arbeitnehmers im Aufenthaltsstaat ist optional;
- Verlängerung der Firmenbezeichnung auf 50 Zeichen;
- künftig können maximal 11 Beschäftigungsstellen
angegeben werden;
- um Kontrollen besser entgegenzuwirken wird ein
Antragsnachweis vom Entgeltabrechnungs-
programm und der Ausfüllhilfe erstellt.
(Marcelina Nowak, Änderungen bei Beantragung der A1-Bescheinigung;
Germany Trade & Invest – GTAI; 20.12.2019)
Singapur: Höheres Mindestgehalt für S-Pass-Antragsteller
Mit Wirkung vom 1. Januar 2020 wurde das
Mindestgehalt für den S-Pass von 2.300 SGD
(ca. 1.520 Euro) auf 2.400 SGD (ca. 1.590 Euro)
angehoben. Mit dem S-Pass können Fachkräfte
mittleren Niveaus in Singapur arbeiten. Die Bewerber
müssen über die entsprechenden Qualifikationen und
Berufserfahrungen verfügen und – seit dem 1. Januar
2020 – mindestens 2.400 SGD pro Monat verdienen.
Übergangsregeln und weitere Details:
•Bestehende S-Pässe, die vor dem 1. Januar 2020
ablaufen, können aufgrund der Gehaltsan-
anforderungen vor 2020 verlängert werden.
•Bestehende S-Pässe, die zwischen dem 1. Januar
und dem 30. Juni 2020 ablaufen, können im Rahmen
der Gehaltsvoraussetzung vor 2020 um bis zu ein
Jahr verlängert werden.
•Bestehende S-Pässe, die ab dem 1. Juli 2020
ablaufen, können nur erneuert werden, wenn sie
die Mindestlohnanforderungen für 2020 erfüllen.
• Das Gehalt sollte die Arbeitserfahrung wider-
spiegeln. Ältere, erfahrene Bewerber benötigen
höhere Gehälter, um sich zu qualifizieren.
• In die Gehaltsberechnung können feste monatliche
Zulagen einbezogen werden.
(SINGAPORE: Higher Minimum Salary for S Pass Applicants; Newland
Chase, Immigration News, 12.11.2019)
Niederlande: Erhöhung des Mindestlohnes
In den Niederlanden wurde der Bruttobetrag des
gesetzlichen Mindestlohnes (minimumloon) für
Arbeitnehmer ab 21 Jahren in Vollbeschäftigung zum
1. Januar 2020 von 1.635,60 Euro auf 1.653,60 Euro
pro Monat erhöht.
Auch der Mindestlohn für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige
wurde zum Jahresbeginn angepasst:
Für Fachkräfte, die über 30 Jahre alt sind, steigt
der monatliche Mindestlohn auf 4.612 Euro,
Fachkräften unter 30 Jahren steht ein gesetzlicher
Mindestlohn in Höhe von 3.381 Euro pro Monat
zu. Hochschulabsolventen haben einen Anspruch
auf 2.423 Euro monatlich. Inhabern einer EU-Blue
Card steht ein monatlicher Mindestlohn in Höhe von
5.403 Euro zu. Die neuen Mindestsätze gelten für alle
Registrierungen von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen,
die nach dem 31. Dezember 2019
vorgenommen werden. Arbeitgeber, die Fachkräfte
beschäftigen, die vor diesem Tag bereits im Besitz
einer gültigen Genehmigung sind, sind von der
Erhöhung des Mindestlohnes nicht betroffen.
(Nadine Bauer, Niederlande / Arbeitsrecht: Erhöhung des Mindestlohnes;
Germany Trade & Invest – GTAI; 19.12.2019)