Global Mobility
Deutschland: Unfallversicherungsschutz am Probearbeitstag
Verletzt sich ein Arbeitsuchender an einem Probearbeitstag
in einem Unternehmen, ist er gesetzlich
unfallversichert. So entschied das Bundessozialgericht1
im Fall eines Arbeitsuchenden, der an einem Probearbeitstag
bei einem Entsorgungsunternehmen
Mülltonnen transportierte und dabei von einem Lkw
fiel.
Zwar war der Verletzte noch nicht dauerhaft in den
Betrieb eingegliedert, seine Tätigkeit diente aber nicht
nur seinem eigenen Interesse an einer dauerhaften
Beschäftigung, sondern sollte dem Unternehmen die
Auswahl eines geeigneten Bewerbers ermöglichen. Sie
hatte deshalb für das Unternehmen einen objektiven
wirtschaftlichen Wert.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare
zur Textbausteinsammlung Ausgabe Dezember 2019, S. 51)
Deutschland: Neue Beitragsbemessungsgrenzen seit 1. Januar 2020
Seit dem 1. Januar 2020 gelten folgende Werte in der Sozialversicherung 2 :
Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen
für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer 62.550,00 Euro. Für die bereits am
31. Dezember 2002 in der Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze
56.250,00 Euro.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur Textbausteinsammlung Ausgabe Dezember 2019, S. 54)
1 BSG, Urt. v. 20.08.2019, B 2 U 1/18 R, LEXinform 0450183.
2 Gesetzgeber, Referentenentwurf zur Sozialversicherungs Rechengrößenverordnung 2020 v. 06.09.2019, LEXinform 0450272.
06 • www.heuser.de
2020
monatlich
2019
monatlich
2020
jährlich
2019
jährlich
West
Krankenversicherung 4.687,50 € 4.537,50 € 56.250,00 € 54.450,00 €
Pflegeversicherung 4.687,50 € 4.537,50 € 56.250,00 € 54.450,00 €
Rentenversicherung 6.900,00 € 6.700,00 € 82.800,00 € 80.400,00 €
Arbeitslosenversicherung 6.900,00 € 6.700,00 € 82.800,00 € 80.400,00 €
Ost
Krankenversicherung 4.687,50 € 4.537,50 € 56.250,00 € 54.450,00 €
Pflegeversicherung 4.687,50 € 4.537,50 € 56.250,00 € 54.450,00 €
Rentenversicherung 6.450,00 € 6.150,00 € 77.400,00 € 73.800,00 €
Arbeitslosenversicherung 6.450,00 € 6.150,00 € 77.400,00 € 73.800,00 €
Die für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht geltenden
Jahresarbeitsentgeltgrenzen betragen für die bei einer gesetzlichen Krankenkasse
versicherten Arbeitnehmer 62.550,00 €. Für die bereits am 31. Dezember 2002 in der
Privaten Krankenversicherung versicherten Beschäftigten beträgt die Grenze
56.250,00 €.
(DATEV Kanzleinachrichten pro; Erläuterungen und Kommentare zur Textbausteinsammlung
Ausgabe Dezember 2019, S. 54)
-
---------------------------------